Neues Landesgesetz soll Rechte von Behinderten stärken

Die Feststellung von Behinderungen und die finanziellen Leistungen für Menschen mit Zivilinvalidität, Zivilblindheit, Gehörlosigkeit und Taubblindheit sollen in Südtirol künftig auf einer neuen gesetzlichen Grundlage geregelt werden. Die Landesregierung hat am 9. Oktober einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, der das bisherige Landesgesetz aus dem Jahr 1978 ersetzen und das Inklusionsgesetz an die neuen staatlichen Vorgaben anpassen soll.
Notwendig wird die Neuregelung durch das gesetzesvertretende Dekret 62/2024. Es sieht eine neue Definition von Behinderung, ein überarbeitetes Verfahren zur Feststellung sowie das Recht auf die Ausarbeitung eines individuellen Lebensprojekts vor. Die staatliche Regelung orientiert sich an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und tritt mit Jänner 2027 in Kraft.
„Menschen mit Behinderungen verdienen jegliche Unterstützung, um ihren Alltag so selbstständig wie möglich meistern zu können“, betont Soziallandesrätin Rosmarie Pamer (SVP). Mit dem neuen Gesetz wolle das Land einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen, um Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe auch künftig zu fördern.
Bewertung durch ein eigenes Team
Die Feststellung einer Behinderung soll künftig durch ein Bewertungsteam erfolgen, das beim Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingerichtet wird. Das Verfahren wird durch eine ärztliche Bescheinigung eingeleitet. Ziel ist eine medizinisch fundierte Beurteilung nach einheitlichen Kriterien.
Gesundheitslandesrat Hubert Messner (SVP) unterstreicht die Bedeutung dieses Verfahrens: Der Dienst für Rechtsmedizin übernehme eine zentrale Aufgabe und schaffe eine fachlich fundierte Grundlage für die Anerkennung einer Behinderung. Die Möglichkeit, gegen das Ergebnis der Feststellung Beschwerde einzulegen, bleibt bestehen.
Finanzielle Leistungen bleiben vorgesehen
Auch die finanzielle Unterstützung wird im neuen Gesetz geregelt. Vorgesehen bleiben unter anderem Renten für Menschen mit vollständiger Zivilinvalidität, vollständiger Blindheit oder Blindheit mit Restsehvermögen sowie für Menschen mit Gehörlosigkeit. Hinzu kommen verschiedene Begleit- und Zulagenleistungen, darunter die Kommunikationszulage für Menschen mit Gehörlosigkeit.
Die genauen Voraussetzungen und Modalitäten für die Gewährung und Auszahlung sollen durch einen eigenen Beschluss der Landesregierung festgelegt werden. Für Menschen über 70 Jahren mit Pflegebedarf gelten vorerst die bisherigen Regelungen, da die entsprechende staatliche Neuregelung noch aussteht.
Individuelles Lebensprojekt soll Teilhabe verbessern
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des sogenannten Lebensprojekts. Südtirol hatte bereits im August beschlossen, an der staatlichen Erprobungsphase teilzunehmen. Mit Anfang 2027 soll das Modell in ganz Italien eingeführt werden.
Das Lebensprojekt ist ein individuell zugeschnittener Plan, der sich an den Wünschen, Erwartungen und Bedürfnissen der jeweiligen Person orientiert. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen. Die Ausarbeitung und Umsetzung werden von einem Team begleitet.
Weiterer Weg durch den Südtiroler Landtag
Nach der Genehmigung durch die Landesregierung wurde der Gesetzentwurf an den Südtiroler Landtag übermittelt. Dort wird er zunächst im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt. Die Beratung im Plenum ist voraussichtlich für Anfang Dezember vorgesehen.
An der Ausarbeitung waren neben verschiedenen Landesämtern und dem Dienst für Rechtsmedizin auch die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung, der Dachverband für Soziales und Gesundheit, der Sozialbeirat des Landes, der Rat der Gemeinden sowie das zuständige staatliche Ministerium beteiligt.






