von ih 13.10.2026 19:19 Uhr

Benko stellt Antrag auf Fußfessel – Haftprüfung am Mittwoch

Der in der Innsbrucker Justizanstalt in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko hat einen Antrag auf eine Fußfessel bzw. elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Sowohl Benkos Anwalt Norbert Wess als auch eine Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck bestätigten der APA am Dienstag Online-Berichte des Kurier und der Kronen Zeitung. Der Gerichtstermin für die Haftprüfungsverhandlung war für Mittwoch in Innsbruck angesetzt.

Bild: APA/HANS KLAUS TECHT

Derartige Haftprüfungen finden immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bisher gingen diese in Benkos Fall stets in Wien über die Bühne. Laut Kurier brachte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine sechsseitige Stellungnahme gegen die Gewährung einer Fußfessel ein. Verteidiger Wess argumentiere hingegen, dass sich Benko nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen vorbereiten könne. Für den Hausarrest sei in Innsbruck eine eigene 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden, um die Familie Benko zu schonen, hieß es. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts hinsichtlich der Fußfessel könnte dann noch beim Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) eingebracht werden.

Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 18 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko, der die Vorwürfe bisher immer vehement zurückwies, ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger. Der insolvente Signa-Gründer war erst Ende September in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Da der 49-Jährige zwei Drittel der Strafe aufgrund der U-Haft-Dauer bereits verbüßte und das Gericht nichts Gegenteiliges ins Treffen führte, wurde der Tiroler aus der Strafhaft bedingt entlassen. Unmittelbar darauf wurde aber die Untersuchungshaft fortgesetzt.

Weiterer Prozess im November

Das Urteil von Ende September betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter sowie eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Zudem wurde zuletzt ein weiterer Krida-Schuldspruch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Dabei war der Unternehmer im Dezember 2025 in Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. Benko soll Gläubigern Uhren und Manschettenknöpfe vorenthalten haben.

Am 4. und 5. November muss sich der Tiroler indes erneut am Innsbrucker Landesgericht verantworten: Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Benko vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung „betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro“ geschädigt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund fünf Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um jene rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.

Im zweiten Anklagepunkt geht es um den Krida-Vorwurf: Die Behörde wirft Benko laut Anklage vor, im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sieht damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt. Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von Benko. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen in diesem Zusammenhang seien noch anhängig. Die Anklage war im Juni erhoben worden. Benko drohten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren.

Benko bestreitet Vorwürfe

Benkos Anwalt Wess hatte die Vorwürfe bereits im Juni in einer Stellungnahme zurückgewiesen. „Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen“, so Wess zur APA: „Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko.“

apa

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