von ih 09.10.2026 16:44 Uhr

Rauchentwöhnung wird ab 2027 kostenlos

Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, soll in Südtirol künftig leichter professionelle Hilfe erhalten. Die Landesregierung hat am Freitag, 9. Oktober, eine Neuregelung der Rauchentwöhnung beschlossen. Ab 1. Jänner 2027 gilt landesweit ein einheitlicher Betreuungspfad, der die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 ersetzt. Die vorgesehenen Gesundheitsleistungen sind im Rahmen des Programms dann ticketfrei.

APA

Das Angebot richtet sich an Personen ab 15 Jahren, die ihren Tabak- oder Nikotinkonsum beenden oder reduzieren möchten. Neben herkömmlichen Zigaretten werden auch E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und andere Nikotinprodukte berücksichtigt. Im vergangenen Jahr wurden in Südtirol 321 Personen im Rahmen eines Rauchentwöhnungsprogramms betreut.

Gesundheitslandesrat Hubert Messner (SVP) betont, dass professionelle Unterstützung beim Rauchstopp einen wichtigen Unterschied machen könne. Mit dem neuen Betreuungspfad solle der Zugang zur Hilfe erleichtert und ein landesweit einheitliches Angebot geschaffen werden, das sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen orientiert.

Individuelle Behandlung und Nachsorge

Zu Beginn beurteilen Fachkräfte den Grad der Abhängigkeit und die persönliche Motivation der Betroffenen. Darauf aufbauend wird gemeinsam ein individueller Therapieplan erstellt. Dieser kann Beratung, psychologische Unterstützung, bei Bedarf Psychotherapie oder Medikamente umfassen.

In der Regel sind acht bis zehn Termine vorgesehen. Zusätzlich finden Nachkontrollen nach drei, sechs und zwölf Monaten statt. Damit sollen die Fortschritte überprüft und mögliche Rückfälle verhindert werden. Die fachliche Begleitung umfasst somit nicht nur den Einstieg in die Rauchentwöhnung, sondern auch die längerfristige Betreuung.

Ab 2027 können Menschen mit Wohnsitz in Südtirol sowie Personen, die beim Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, die vorgesehenen Gesundheitsleistungen im Rahmen dieses Betreuungspfads ohne Ticket in Anspruch nehmen. Bislang betrug die Kostenbeteiligung 36,15 Euro. Jugendliche unter 18 Jahren waren davon ausgenommen.

Der Zugang zum Angebot ist auf eigene Initiative, auf ärztlichen Rat oder über die Gesundheits- und Sozialgesundheitsdienste möglich. Wer sich direkt an eine Fachstelle des landesweiten Netzwerks wendet, benötigt dafür keine ärztliche Verschreibung.

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