Wahlkreis Bozen-Leifers: Ein Modell von 1979 könnte der Rettungsanker sein

Damit wird der italienischen Volksgruppe eine realistische Chance auf einen eigenen Senator eröffnet. Doch was bedeutet das für die deutsche Volksgruppe in den beiden Städten? Eine beinahe 50 Jahre alte Idee liefert dazu einen überraschenden Denkanstoß.
Drei Viertel gegen ein Viertel
Der Wahlkreis Bozen-Unterland, wie ihn Südtirol über Jahrzehnte kannte, soll verschwinden. Bozen und Leifers werden zu einem eigenen Senatswahlkreis zusammengefasst, das gesamte Unterland einschließlich Branzoll und Pfatten wird dem Wahlkreis Meran zugeschlagen. Endgültig Gesetz ist die Neuordnung noch nicht. Nach der Zustimmung des Senats muss die geänderte Vorlage nochmals durch die Abgeordnetenkammer.
Der politische Zweck des neuen Wahlkreises wurde offen ausgesprochen. Alessandro Urzì erklärte, eines der insgesamt fünf Südtiroler Direktmandate für Kammer und Senat müsse für die italienische Sprachgruppe tatsächlich realistisch erringbar sein. Die Zahlen sprechen für sich: In Bozen gehören 74,71 Prozent der italienischen und 24,74 Prozent der deutschen Sprachgruppe an. In Leifers sind es 74,47 zu 25,16 Prozent.
Natürlich können Italiener einen deutschen Kandidaten wählen und Deutsche einen italienischen. Doch wenn gerade die sprachliche Zusammensetzung als Argument für einen neuen Wahlkreis dient, kann man ihre Folgen für die Minderheit darin nicht ausblenden. Denn für die deutschsprachigen Bozner und Leiferer bedeutet die Neuordnung: Sie wählen künftig in einem Einerwahlkreis, in dem sie dauerhaft nur rund ein Viertel der Bevölkerung stellen. Und genau hier wird eine Idee interessant, die fast ein halbes Jahrhundert alt ist.
Eine Idee aus dem Jahr 1979
1979 veröffentlichten der Südtiroler Eduard Stoll und der Innsbrucker Universitätsprofessor Fried Esterbauer über die Europa-Union Tirol die Schrift „Tirol und Europa“. Darin beschäftigten sie sich unter anderem mit einer möglichen Selbstbestimmung Südtirols und einer Wiedervereinigung Tirols.
Dabei stellte sich zwangsläufig die Frage, was in einem solchen Fall mit dem überwiegend italienisch geprägten Bozen und mit Leifers geschehen sollte. Stoll und Esterbauer entwickelten dafür ein ungewöhnliches Modell: Das überwiegend italienisch geprägte „Neu-Bozen“ sollte gemeinsam mit Leifers eine eigene Einheit bilden, während das stärker deutsch geprägte Alt-Bozen dem übrigen Südtirol zugeordnet geblieben wäre. Der wirklich interessante Teil kam aber erst danach.
Man hätte nicht umziehen müssen
Die Zugehörigkeit sollte nicht starr vom Wohnort abhängen. Ein Italiener im deutsch geprägten Teil Bozens hätte sich der italienischen Einheit zuordnen können. Umgekehrt sollte ein Deutscher aus „Neu-Bozen“ oder Leifers dem deutsch geprägten Alt-Bozen zugeordnet werden können. Wohnung, Arbeitsplatz und Schule hätten deshalb nicht gewechselt werden müssen.
Der Politikwissenschaftler Günther Pallaver gibt dazu in einem aktuellen Beitrag auf Salto.bz eine Formulierung von Stoll und Esterbauer wieder. Ziel sei eine „friedensstiftende Entflechtung der ethnischen Interessenlagen“ gewesen. Nur weil jemand auf einer bestimmten Seite einer Grenze wohnt, muss er politisch nicht zwangsläufig dieser Seite zugerechnet werden.
1979 ging es dabei um eine mögliche staatliche Neuordnung Südtirols. Heute geht es um einen Wahlkreis. Der Grundgedanke lässt sich trotzdem weiterdenken.
Warum müssen die Deutschen zwingend mit?
Stoll und Esterbauer haben selbstverständlich keine getrennten Senatswahlregister vorgeschlagen. Das wäre eine heutige Übertragung ihres Modells.
Günther Pallaver hat diesen Gedanken Ende August bereits als bewusst provokantes Gedankenexperiment aufgegriffen: Italienischsprachige Bürger von Bozen und Leifers könnten dem neuen Wahlkreis Bozen-Leifers angehören, während deutschsprachige Bürger derselben Gemeinden bei der Senatswahl einem anderen Südtiroler Wahlkreis zugerechnet würden. Der Wohnort bliebe unverändert. Lediglich die Wahlkreiszuordnung wäre eine andere.
Pallaver wollte damit vor einer immer stärkeren ethnischen Aufteilung des Wahlrechts warnen. Doch sein Gedankenexperiment macht zugleich sichtbar, was die Reform bewirkt: Der italienischen Volksgruppe wird gezielt ein Wahlkreis mit günstigen Mehrheitsverhältnissen geschaffen, während die deutsche Volksgruppe von Bozen und Leifers darin dauerhaft klar in der Minderheit bleibt.
Wenn Sprachgruppe zählt, dann konsequent
Genau hier liegt der Widerspruch. Wenn die sprachliche Zusammensetzung eines Gebietes stark genug wiegt, um jahrzehntelang bestehende Wahlkreisgrenzen aufzubrechen und der italienischen Volksgruppe eine bessere Vertretungsmöglichkeit zu verschaffen, kann dieselbe Frage bei der deutschen Volksgruppe nicht plötzlich bedeutungslos sein.
Eine alternative Zuordnung deutschsprachiger Wähler aus Bozen und Leifers zu einem anderen Südtiroler Senatswahlkreis wäre ein konkreter Mechanismus, mit dem sich dieser Widerspruch auflösen ließe. Ob ein solches Modell verfassungsrechtlich möglich ist und wie es ausgestaltet werden könnte, müsste geklärt werden.
Der politische Kern bleibt davon unberührt: Die Deutschen von Bozen und Leifers können schwerlich damit vertröstet werden, dass deutschsprachige Kandidaten anderswo in Südtirol gute Wahlchancen haben. Sie leben in Bozen und Leifers.
Stolls Gedanke zu Ende denken
Genau hier bekommt der Vorschlag von 1979 seine überraschende Aktualität. Stoll und Esterbauer trennten in ihrem Modell territoriale und politische Zugehörigkeit voneinander. Übertragen auf die heutige Situation ergibt sich daraus eine Frage, der sich die Politik stellen muss.
Wenn Bozen und Leifers bewusst zu einem Wahlkreis zusammengefasst werden, um der italienischen Volksgruppe eine reale Chance auf einen Senator zu verschaffen, dann muss auch für die deutsche Volksgruppe eine vergleichbare Antwort gefunden werden.
Deutschsprachige Bozner und Leiferer sollten deshalb die Möglichkeit erhalten, bei der Senatswahl einem anderen Südtiroler Wahlkreis zugeordnet zu werden.
Wie eine solche Regelung verfassungsrechtlich ausgestaltet werden kann, muss geprüft werden. Denn der Grundsatz kann nicht nur in eine Richtung gelten: Wer bestehende Wahlkreisgrenzen aufbricht, weil die Vertretung einer Sprachgruppe verbessert werden soll, muss auch jene Minderheit berücksichtigen, die durch genau diese Neuordnung politisch ins Hintertreffen gerät.
Wenn die Volksgruppe beim Zuschnitt des Wahlkreises zählt, dann muss sie auch beim Schutz der Minderheit darin zählen.






