Buslinie Brixen-Bruneck: Eine Beschwerde in vier Jahren

Für das Fahrpersonal gelten demnach klare Vorgaben: Fahrer müssen innerhalb eines Jahres nach Dienstantritt den vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweis vorlegen. Bei Verstößen sind Vertragsstrafen gegenüber den jeweiligen Verkehrsunternehmen vorgesehen. Zudem unterstützen die Unternehmen ihre Mitarbeiter bei Sprachkursen.
In den vergangenen fünf Jahren seien bei der Landesabteilung Mobilität nur vereinzelt Beschwerden wegen Verstößen gegen die Zweisprachigkeitspflicht oder unzureichender Deutschkenntnisse eingegangen. Deshalb seien diese Fälle bislang nicht gesondert statistisch erfasst worden. Das Verkehrsunternehmen Pizzinini bestätigt für die Linie 401 Brixen–Bruneck seit Beginn des Dienstvertrags am 30. April 2022 allerdings eine konkrete Beschwerde wegen unzureichender Sprachkenntnisse.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Vorgaben jährlich anhand von Erklärungen der Verkehrsunternehmen. Eigene Sprachprüfungen durch die Landesverwaltung finden laut Alfreider nicht statt. Werden die vertraglichen Anforderungen nicht erfüllt, können gegen das Verkehrsunternehmen Vertragsstrafen verhängt werden. Für die einzelnen Beschäftigten gelten die jeweiligen arbeits- und disziplinarrechtlichen Bestimmungen.
Auch künftig setzt das Land auf die bestehende Vertragsaufsicht. Die Verkehrsunternehmen müssen die Einhaltung der Anforderungen sicherstellen und entsprechende Nachweise vorlegen. Bei Verstößen sind weiterhin Vertragsstrafen vorgesehen.
Zusätzlich stehen Fahrgästen mehrsprachige Informationen über die Website und App von Südtirolmobil sowie über Aushänge, Monitore und Durchsagen zur Verfügung. Alfreider weist zugleich darauf hin, dass Busfahrer zwar dienstrelevante Informationen erteilen sollen, aber nicht immer über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Fragen zu lokalen Besonderheiten zu beantworten.






