von Alexander Wurzer 11.09.2026 18:00 Uhr

Kampf gegen Rechtsextremismus: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Der Südtiroler Landtag hat mit breiter Mehrheit ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Extremismus beschlossen. Vieles davon klingt zunächst selbstverständlich und richtig.

Eine Grenze muss glasklar bleiben: Eine Lederhose macht noch keinen Rechtsextremisten. (KI-generiertes Symbolbild)

Doch spätestens bei der Umsetzung stellen sich heikle Fragen: Wer entscheidet künftig, was als rechtsextrem gilt? Wer erstellt die Berichte? Wer betreibt die neue Anlaufstelle? Und welche Vereine und „Experten“ werden dafür mit öffentlichen Geldern ausgestattet? Eines muss klar sein: Der Kampf gegen Extremismus darf nicht zur politischen Gesinnungskontrolle werden.

Der Beschlussantrag spricht sich nicht nur gegen faschistische und nationalsozialistische Wiederbetätigung sowie Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus aus, sondern nach einer Änderung auch ausdrücklich gegen religiösen Extremismus und Linksextremismus.

Bis dahin dürfte im demokratischen Spektrum weitgehend Einigkeit herrschen. Spannender wird es allerdings bei den konkreten Aufträgen, die nun an die Landesregierung gehen.

Neue Stellen, Berichte und Fördergelder

Künftig soll dem Landtag jährlich ein Bericht über Extremismus in Südtirol vorgelegt werden. In Schulen und in der Jugendarbeit soll die Prävention gegen Rechtsextremismus und Wiederbetätigung verstärkt werden. Zusätzlich soll eine „fachlich ausgewiesene Anlauf- und Koordinierungsstelle“ für Rechtsextremismusprävention und demokratische Bildung geschaffen oder eine bestehende Struktur entsprechend erweitert werden.

Damit nicht genug: Vereine, Jugendorganisationen, Kulturinitiativen, Bildungseinrichtungen und andere Organisationen, die sich mit Demokratiearbeit sowie der Prävention von Rechtsextremismus und Rassismus beschäftigen, sollen stärker unterstützt werden. Auch die historische und politische Bildungsarbeit über Faschismus, Nationalsozialismus und die Geschichte Südtirols soll weiterentwickelt werden.

Das kann alles sinnvoll sein. Entscheidend ist allerdings ein Punkt, den der Beschluss offenlässt: Wer soll das alles machen?

„Experte“ ist noch lange kein Gütesiegel

Der Beschluss nennt weder die Stelle, die den jährlichen Extremismusbericht ausarbeiten soll, noch jene Personen oder Organisationen, die künftig Präventionsarbeit, politische Bildung oder die geplante Koordinierungsstelle übernehmen sollen.

Und genau hier ist höchste Vorsicht geboten. Denn ausgerechnet beim Thema Rechtsextremismus verschwimmen nicht selten die Grenzen zwischen wissenschaftlicher Expertise und politischem Aktivismus. Das Wort „Experte“ allein garantiert weder politische Unabhängigkeit noch weltanschauliche Neutralität.

Wer selbst politischer Aktivist ist, wer aus einem linksradikalen oder militant-antifaschistischen Umfeld kommt oder offen politische Gegner bekämpft, darf nicht allein deshalb zur neutralen Instanz werden, weil ihm irgendwo das Etikett „Rechtsextremismusexperte“ angeheftet wurde. Das wäre ungefähr so, als würde man einen politischen Mitbewerber zum Schiedsrichter über die Konkurrenz ernennen.

Gerade deshalb stellt sich eine unangenehme, aber notwendige Frage: Sind für die neue Koordinierungsstelle, die Bildungsarbeit oder die Evaluierungen am Ende genau jene „Experten“ vorgesehen, auf die sich Grüne und linke Aktivisten seit Jahren berufen?

Bislang gibt es dafür keinen Beleg. Aber der Beschluss schließt es eben auch nicht aus. Und bevor dafür öffentliche Gelder fließen, muss geklärt sein, was unter „fachlich ausgewiesen“ überhaupt verstanden wird. Reicht politische Publikationstätigkeit? Reicht jahrelange Beobachtung der rechten Szene? Oder werden wissenschaftliche Qualifikation, methodische Standards, politische Unabhängigkeit und eine nachvollziehbare Distanz zu aktivistischen Organisationen verlangt?

Gerade bei einer Stelle, die möglicherweise Menschen, Vereine und politische Gruppierungen beurteilt, kann das keine Nebensache sein.

Eine Lederhose macht noch keinen Rechtsextremisten

Denn eine Grenze muss glasklar bleiben: Eine Lederhose macht noch keinen Rechtsextremisten. Wer eine Tiroler Fahne trägt, Mitglied einer Schützenkompanie ist, seine Heimat liebt, für Selbstbestimmung eintritt, die Migrationspolitik kritisiert oder konservative gesellschaftspolitische Positionen vertritt, ist deshalb noch lange kein Extremist.

Zwischen einem Neonazi und einem heimatverbundenen Südtiroler liegen Welten. Das klingt selbstverständlich. In Teilen des politischen Aktivismus ist diese Trennschärfe allerdings keineswegs immer erkennbar. Begriffe wie „rechtsextrem“, „völkisch“, „rechtsradikal“ oder „menschenfeindlich“ dürfen deshalb niemals zu politischen Kampfbegriffen werden, mit denen missliebige konservative oder patriotische Positionen aus dem demokratischen Diskurs gedrängt werden.

Gerade in Südtirol wäre es fatal, wenn Heimatverbände, patriotische Vereine oder politische Mitbewerber irgendwann auf Beobachtungslisten geraten, nicht weil sie die Demokratie bekämpfen, sondern weil ihre Ansichten bestimmten politischen Kreisen nicht passen.

Kein „DÖW 2.0“ für Südtirol

Besondere Aufmerksamkeit verdient deshalb der Punkt, wonach die Landesregierung dem Landtag künftig jährlich einen Bericht über Extremismus in Südtirol vorlegen soll.

Wer erstellt diesen Bericht? Welche Quellen werden verwendet? Wer definiert die Kategorien? Werden darin nur tatsächlich extremistische, demokratiefeindliche und gewaltbereite Strukturen erfasst – oder irgendwann auch Vereine, Medien und Parteien, die schlicht rechts der politischen Mitte stehen?

Österreich zeigt, wie weit eine institutionalisierte Extremismusbeobachtung reichen kann. Dort erstellt das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) den jährlichen Rechtsextremismusbericht und beobachtet ein breites politisches und gesellschaftliches Spektrum.

Niemand behauptet, dass Südtirol nun ein solches Modell übernehmen wird. Aber genau das gilt es von Anfang an zu verhindern: Südtirol braucht kein DÖW 2.0 und schon gar keine staatlich finanzierte Gesinnungsdatenbank, in der politische Aktivisten ihre Gegner als „rechtsextrem“ katalogisieren können.

Heimatverbundene Vereine und Verbände dürfen nicht öffentlich an den Pranger gestellt werden, nur weil ihre Vorstellungen grünen oder linken politischen Überzeugungen widersprechen. Dasselbe gilt für patriotische politische Mitbewerber.

Ein vom Land finanzierter Extremismusbericht muss deshalb strengeren Maßstäben unterliegen als irgendein Blog oder Aktivistenarchiv. Die Definitionen müssen öffentlich sein. Die Quellen müssen nachvollziehbar sein. Betroffene müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Und vor allem muss klar zwischen tatsächlichem Extremismus und vollkommen legalen, wenn auch kontroversen politischen Auffassungen unterschieden werden.

Keine politische Umerziehung mit Steuergeld

Noch sensibler ist die geplante Arbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen. Rechtsextremismusprävention ist notwendig. Schule darf aber nicht zum Ort politischer Umerziehung werden.

Wenn externe Vereine und Referenten mit öffentlichen Geldern vor Schulklassen treten, muss garantiert sein, dass sie Jugendlichen demokratische Grundwerte vermitteln und keine parteipolitische Weltanschauung. Ein Vortrag gegen Nationalsozialismus ist etwas anderes als die Botschaft, konservative Migrationspolitik, Patriotismus oder nationale Identität seien bereits Vorstufen des Rechtsextremismus.

Das Gleiche gilt für den Punkt des Beschlusses, der eine stärkere finanzielle Unterstützung entsprechender Vereine, Jugendorganisationen, Kulturinitiativen und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen vorsieht.

Hier muss die Landesregierung besonders genau hinschauen. Öffentliches Geld darf nicht dazu verwendet werden, linksaktivistische Strukturen aufzupäppeln, die anschließend unter dem Etikett der „Demokratieförderung“ gegen politische Gegner zu Felde ziehen. Wer Demokratie mit Steuergeld vermitteln will, muss selbst zu Pluralismus, politischer Fairness und Neutralität bereit sein.

Extremismus bekämpfen – nicht Opposition

Tatsächlicher Rechtsextremismus, Neonazismus, Antisemitismus und faschistische Wiederbetätigung haben in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Ebenso wenig Links- oder religiöser Extremismus.

Gerade deshalb darf der Begriff „Extremismus“ nicht beliebig gedehnt werden. Der gestern beschlossene Antrag kann sinnvolle Präventionsarbeit ermöglichen. Er kann aber – falsch umgesetzt – auch Strukturen schaffen, mit denen politische Aktivisten plötzlich vom Land dafür bezahlt werden, politische Gegner zu beobachten, einzuordnen und zu belehren.

Welche dieser beiden Richtungen eingeschlagen wird, entscheidet sich jetzt. Deshalb muss die Landesregierung offenlegen, wer die Experten auswählt, welche Organisationen Förderungen erhalten, wer die Koordinierungsstelle führt und nach welchen Kriterien der jährliche Extremismusbericht erstellt wird.

Denn beim Kampf gegen Extremismus gilt ein Grundsatz ganz besonders: Die Kontrolleure dürfen nicht selbst politische Aktivisten sein.

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