Befunde der Kinder online: So funktioniert der Zugriff

„Die EGA gibt Bürgern einen einfachen und sicheren Zugang zu ihren Gesundheitsinformationen. Sie stärkt die Eigenverantwortung und erleichtert gleichzeitig die Kommunikation im Gesundheitswesen“, sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Laut dem LPA haben zum 5. August 51,2 Prozent der rund 540.000 im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen ihre Einwilligung zur Konsultation der EGA abgegeben. Zu Jahresbeginn lag der Anteil noch bei knapp 44 Prozent. Ärzte, Apotheker und andere Gesundheitsfachkräfte können die Dokumente nur dann einsehen und für die Behandlung nutzen, wenn der Konsultation aktiv zugestimmt wurde.
Vertretung online beantragen
Minderjährige können nicht selbst auf ihre EGA zugreifen. Eltern beziehungsweise Personen mit elterlichem Sorgerecht können die Akte ihres Kindes aber über die eigene EGA einsehen. Dafür muss vorher online eine Vertretung beantragt werden, entweder über den Dienst „Vertretung“ auf myCIVIS oder direkt in der eigenen EGA über das „Persönliche Profil“. Nach Abgabe einer Eigenerklärung und erneuter Anmeldung klickt der Elternteil in seiner EGA rechts oben auf den eigenen Namen, wählt die Option „Für jemand anderen arbeiten“ und dann die Steuernummer des Kindes aus.
Wer die Einwilligung zur eigenen EGA noch nicht abgegeben hat, kann das online in der Akte selbst erledigen oder bei den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel und Krankenhäuser, bei Hausärzten und Kinderärzten sowie in den Apotheken. Der Zugang erfolgt über SPID, die elektronische Identitätskarte (CIE) oder die aktivierte Bürgerkarte.






