Millionendeal und Faschismus-Erbe: Zahlt Südtirol drauf – und schützt dafür Mussolinis Bauten?

Die Zukunft der Bozner Stahlwerke scheint gesichert. 580 Arbeitsplätze sollen erhalten und die Stahlproduktion fortgeführt werden. Der neue Konzessionsvertrag läuft 30 Jahre und kann bei Einhaltung der Auflagen um weitere 30 Jahre verlängert werden. Dagegen ist zunächst wenig einzuwenden. Die heutigen Stahlwerke sind ein wichtiger Arbeitgeber und haben mit den politischen Zielen ihrer faschistischen Gründer nichts mehr zu tun.
Völlig anders sieht es bei der nun bekannt gewordenen Absicht aus, Teile der historischen Bausubstanz bewusst zu bewahren. Laut Tageszeitung Alto Adige soll das Landesdenkmalamt ein Verfahren zur Feststellung eines geschichtlich-künstlerischen Interesses eingeleitet haben. Im Raum stehen Fassaden und Mauern, Fenster, Böden, historische Einrichtungsgegenstände oder ein einzelnes Gebäude als Symbol der Industriearchitektur. Ein formeller Denkmalschutz ist damit noch nicht beschlossen. Aber schon die Absicht, diese Bausubstanz gezielt für die Nachwelt zu erhalten, muss Fragen aufwerfen. Denn hier geht es nicht um irgendeine alte Fabrik.
Ein Werkzeug der Italianisierung
Die Bozner Industriezone entstand nicht zufällig während des Faschismus. Sie war Teil eines gezielten politischen Plans zur Veränderung Südtirols. Ab 1935 ist am Südrand Bozens das größte und wirkungsvollste Projekt zur Entnationalisierung der Südtiroler in Angriff genommen worden.
Auch die heutige offizielle Darstellung der Autonomiegeschichte lässt keinen Interpretationsspielraum. Nachdem Ortsnamen, Schule, Verwaltung und öffentliches Leben bereits italianisiert worden waren, ging das Regime in den 1930er-Jahren noch aggressiver vor: Mit der Industriezone sollte verstärkte Zuwanderung den ethnischen Charakter Südtirols langfristig verändern und die Italianisierung entscheidend vorantreiben.
Mussolini beauftragte 1935 die norditalienische Großindustrie mit der Errichtung von Niederlassungen in Bozen. Rund drei Millionen Quadratmeter Grund wurden enteignet. Anfang 1937 nahmen unter anderem die Stahlwerke ihre Produktion auf. Gleichzeitig wurden Tausende italienische Familien in Bozen angesiedelt. Südtiroler durften in den neuen Werken zunächst nicht einmal beschäftigt werden. Das war keine gewöhnliche Industrialisierung. Das war Bevölkerungspolitik einer Diktatur.
Und nun soll ausgerechnet die dabei entstandene Bausubstanz als „historische Erinnerung“ erhalten werden?
Was genau soll daran erhaltenswert sein?
Natürlich muss die Geschichte der Bozner Industriezone bewahrt werden. Gerade in Südtirol darf niemals vergessen werden, weshalb diese Fabriken errichtet wurden und welches politische Ziel damit verfolgt wurde.
Aber Geschichte bewahren und alte Mauern bewahren sind zwei völlig verschiedene Dinge. Man kann die faschistische Italianisierung in Museen dokumentieren, in Schulen behandeln, mit Fotografien, Dokumenten und Informationstafeln erklären. Man kann die Geschichte des Areals auch wissenschaftlich aufarbeiten.
Dafür muss man keine Fenster aus dem Jahr 1937 konservieren. Keine Böden. Keine Fabrikfassaden. Keine Einrichtung aus jener Zeit.
Nicht jedes Überbleibsel einer Diktatur wird dadurch, dass es fast 90 Jahre alt ist, automatisch zu einem erhaltenswerten Kulturgut. Geradezu irritierend wirkt deshalb die sprachliche Verwandlung. Aus einem Instrument der faschistischen Entnationalisierung werden plötzlich „historische Erinnerung“ und rationalistische Architektur.
Man kann die architektonische Geschichte dieser Gebäude interessant finden. Aber man sollte nie vergessen, weshalb sie dort stehen. Die Frage ist deshalb nicht, ob man den Faschismus aus der Geschichte löschen soll. Das funktioniert natürlich nicht. Die Frage lautet: Warum sollen ausgerechnet seine baulichen Hinterlassenschaften für kommende Generationen konserviert werden?
Und wer bezahlt diese Erhaltung wirklich?
Noch brisanter wird die Geschichte beim Blick auf den neuen Konzessionsvertrag. Der Betreiber soll künftig rund 1,7 Millionen Euro jährlich an das Land bezahlen und zusätzlich sämtliche ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungen übernehmen. Diese werden mit durchschnittlich rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Rechnerisch kommt man damit auf einen Gesamtaufwand von ungefähr 4,1 Millionen Euro.
Genau hier liegt allerdings der Haken: Diese 2,4 Millionen Euro sind offenbar keine garantierte jährliche Investition. Nach den bekannt gewordenen Informationen handelt es sich lediglich um eine indikative, pauschalisierte Schätzung. In einem Jahr kann der Betreiber beispielsweise nur eine Million Euro ausgeben, in einem anderen dafür mehr. Das mag aus betrieblicher Sicht vernünftig sein. Aber damit stellt sich für das Land eine entscheidende Frage: Fallen diese durchschnittlich 2,4 Millionen Euro langfristig überhaupt tatsächlich an?
Denn wenn man die niedrige Konzessionsgebühr gerade damit rechtfertigt, dass der Betreiber im Gegenzug Millionen für die Erhaltung des Landesvermögens aufbringt, dann muss dieser Gegenwert auch real sein.
Andernfalls hätte das Land möglicherweise besser 4,1 Millionen Euro Konzessionsgebühr verlangt und die Instandhaltung des eigenen Vermögens selbst bezahlt.
Was, wenn im langfristigen Durchschnitt nur 1,5 oder 1,8 Millionen Euro benötigt werden? Dann hätte das Land Jahr für Jahr auf Einnahmen verzichtet und der Konzessionär das bessere Geschäft gemacht.
Über 30 Jahre geht es nicht um Krümel, sondern potentiell um zweistellige Millionenbeträge. Eine ziemlich schräge Kombination Das Land müsste deshalb offenlegen, wie die 2,4 Millionen Euro überhaupt berechnet wurden. Welcher konkrete Sanierungsbedarf steckt dahinter? Gibt es ein Mindestvolumen, das tatsächlich investiert werden muss? Was passiert, wenn nach zehn Jahren erheblich weniger ausgegeben wurde als angenommen? Steigt dann die Konzessionsgebühr? Muss nachinvestiert werden? Oder bleibt der Vorteil beim Konzessionär?
Gerade weil es sich um eine Konzession über zunächst 30 und möglicherweise sogar 60 Jahre handelt, reicht der Hinweis auf eine unverbindliche Durchschnittsschätzung nicht.
Und damit bekommt die gesamte Geschichte einen geradezu absurden Beigeschmack: Das Land verzichtet möglicherweise auf eine höhere sichere Konzessionsgebühr, damit der private Betreiber die Gebäude erhält – und gleichzeitig wird darüber nachgedacht, ausgerechnet Teile jener Gebäude besonders zu bewahren, die als Bestandteil eines faschistischen Italianisierungsprojekts errichtet wurden.
Arbeitsplätze erhalten? Selbstverständlich. Die Stahlproduktion erhalten? Ebenso. Aber Mussolinis Fabrikfassaden, Fenster und Böden für kommende Generationen konservieren – und dabei womöglich auch noch wirtschaftlich schlechter aussteigen? Da darf man schon fragen, wessen Idee das eigentlich sein soll.






