DDR 2.0? Wenn die SVP den Arbeitgeber zum Gesinnungswächter machen will

Was die SVP nun aber verlangt, geht weit darüber hinaus. Der Vorsitzende der SVP-Wirtschaft, Josef Tschöll, fordert den öffentlichen Arbeitgeber der Landesjugendsprecherin der Süd-Tiroler Freiheit, Melanie Mair, ausdrücklich dazu auf, deren Verhalten und ihre „Nähe zu Rechtsextremen außerhalb der Arbeit“ zu bewerten und gegebenenfalls sogar Maßnahmen „disziplinarrechtlicher Natur“ zu ergreifen. So steht es schwarz auf weiß in der offiziellen Aussendung der SVP.
Man sollte diesen Satz zweimal lesen. Nicht ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz soll untersucht werden. Nicht Amtsmissbrauch. Nicht Korruption. Nicht die Verletzung dienstlicher Pflichten. Sondern politische Kontakte und politische Tätigkeit außerhalb der Arbeit. Willkommen in der Gesinnungskontrolle.
„Konkrete Zukunftsperspektiven“ – ausgerechnet von der SVP?
Doch bevor man überhaupt zu diesem ungeheuerlichen Teil der Aussendung kommt, lohnt sich ein Blick auf die übrigen Belehrungen der Volkspartei.
„Unsere Jugend braucht Weltoffenheit, Europa und konkrete Zukunftsperspektiven“, erklärt die Vorsitzende der Jungen Generation in der SVP, Anna Künig. Junge Menschen bräuchten Ideen und Lösungen bei Bildung, Arbeit, Wohnen, Innovation und wirtschaftlicher Zukunft.
Das klingt gut. Nur: Wer regiert dieses Land eigentlich seit Jahrzehnten? Wer trägt die politische Hauptverantwortung dafür, ob junge Südtiroler hier leistbaren Wohnraum finden? Wer gestaltet Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik? Wer verfügt über Milliardenbudgets und eine Autonomie, von der andere Regionen nur träumen können? Die Süd-Tiroler Freiheit jedenfalls nicht. Es ist die SVP.
Und während deren Jugendvorsitzende nun anderen Parteien mangelnde „Zukunftsperspektiven“ vorwirft, verlassen gerade junge Südtiroler weiterhin das Land. Die Zahlen sind keine Erfindung der Opposition, sondern traurige Tatsache.
Wenn die Partei, die Südtirol seit Generationen regiert, plötzlich anderen erklärt, unsere Jugend brauche endlich „konkrete Zukunftsperspektiven“, darf man schon fragen: Wo waren diese Perspektiven bisher?
Beim Wohnen, das für immer mehr junge Menschen kaum noch finanzierbar ist? Bei der Möglichkeit, sich im eigenen Land Eigentum aufzubauen? Bei den Löhnen? Bei den Lebenshaltungskosten? Wer seit Jahrzehnten am Steuer sitzt, kann schlecht vom Rücksitz aus anderen erklären, wohin das Auto fahren müsste.
Oder einfacher gesagt: Wer im Glashaus sitzt, sollte mit den Steinen etwas vorsichtiger umgehen.
„Kein Spielplatz für Rechtsaußen“ – sagt der Koalitionspartner von Fratelli d’Italia
Noch bemerkenswerter ist Josef Tschölls Warnung: „Südtirol darf nicht zum Spielplatz des europäischen Rechtsaußen-Spektrums werden.“ Ein mächtiger Satz. Doch auch hier stellt sich eine ziemlich einfache Frage: Wer hat eigentlich Fratelli d’Italia in die Südtiroler Landesregierung geholt?
Es war nicht die Süd-Tiroler Freiheit. Es war die SVP. Marco Galateo sitzt für Fratelli d’Italia nicht irgendwo in einem Gemeinderat, sondern als Landeshauptmannstellvertreter mitten in der Südtiroler Landesregierung. Die Zusammenarbeit mit Fratelli d’Italia ist Teil jener Regierungsmehrheit, die unter Führung der SVP gebildet wurde.
Man kann über die AfD und Fratelli d’Italia lange ideologische Vergleiche anstellen und Unterschiede herausarbeiten. Darum geht es gar nicht. Es geht um die Glaubwürdigkeit einer Partei, die mit erhobenem Zeigefinger vor dem europäischen rechten Spektrum warnt, während sie selbst mit einer Rechtspartei regiert.
Wenn bereits die Einladung eines deutschen Rechtsaußen-Politikers zu einem Jugendtreffen Südtirol zum angeblichen „Spielplatz“ des rechten Spektrums macht – was macht dann die Aufnahme von Fratelli d’Italia in die Landesregierung aus Südtirol? Die Frage wird man der SVP stellen dürfen.
Ein Gast hält eine Rede und löst den moralischen Großalarm aus. Der eigene Koalitionspartner sitzt hingegen am Regierungstisch, verfügt über Ressorts, politische Macht und einen Landeshauptmannstellvertreterposten. Wer im Glashaus sitzt…
Seit wann entscheidet die SVP, welche politischen Kontakte ein Arbeitnehmer haben darf?
Doch selbst diese Widersprüche verblassen gegenüber dem eigentlichen Tiefpunkt der Aussendung.
Die entscheidende Frage lautet nämlich längst nicht mehr, was man von Hohm hält. Sie lautet: Seit wann soll in Südtirol der Arbeitgeber darüber befinden, mit welchen legal politisch tätigen Personen sich ein Mitarbeiter in seiner Freizeit trifft? Seit wann sollen öffentliche Bedienstete wegen der politischen Veranstaltungen ihrer Partei mit einer dienstrechtlichen Überprüfung rechnen müssen?
Und vor allem: Wer entscheidet morgen, welche politische Gesinnung noch akzeptabel ist? Heute ist es die AfD. Morgen vielleicht eine österreichische Partei, die der SVP nicht genehm ist. Übermorgen eine Südtiroler Oppositionsbewegung. Und irgendwann genügt vielleicht schon die Teilnahme an einer Demonstration, eine Rede oder ein politischer Beitrag, um den Arbeitgeber auf den Plan zu rufen.
Genau deshalb haben demokratische Rechtsstaaten Grenzen zwischen politischer Überzeugung und Arbeitsverhältnis gezogen.
Die italienische Verfassung garantiert in Artikel 21 die freie Meinungsäußerung. Artikel 49 garantiert den Bürgern ausdrücklich das Recht, sich frei in Parteien zusammenzuschließen und auf demokratischem Wege an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
Melanie Mair ist Oppositionspolitikerin. Politische Betätigung ist bei ihr kein heimlicher Fehltritt, sondern Teil ihrer öffentlichen Funktion.
Das Arbeitnehmerstatut ist erstaunlich eindeutig
Noch interessanter wird es beim italienischen Arbeitnehmerstatut, dem Gesetz Nr. 300 vom 20. Mai 1970.
Dessen Schutzbestimmungen sind keineswegs nur für Arbeitnehmer in Privatbetrieben von Bedeutung. Artikel 51 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165/2001 legt ausdrücklich fest, dass das Arbeiterstatut auch auf die öffentlichen Verwaltungen Anwendung findet – und zwar unabhängig von deren Beschäftigtenzahl.
Und dann lohnt sich ein Blick auf gleich drei Bestimmungen. Schon Artikel 1 trägt die Überschrift „Libertà di opinione“ – Freiheit der Meinung. Er hält fest, dass Arbeitnehmer unabhängig von ihren politischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Ansichten das Recht haben, ihre Gedanken am Arbeitsplatz frei zu äußern, selbstverständlich im Rahmen der Verfassung und des Gesetzes. Mit anderen Worten: Das Arbeitnehmerstatut schützt politische Meinungsfreiheit sogar dort, wo Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen.
Doch Artikel 8 geht noch einen entscheidenden Schritt weiter. Er verbietet dem Arbeitgeber sowohl bei der Einstellung als auch während des Arbeitsverhältnisses, selbst oder durch Dritte Nachforschungen über die politischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Ansichten eines Arbeitnehmers anzustellen. Ebenso untersagt sind Nachforschungen über Tatsachen, die für die Beurteilung seiner beruflichen Eignung nicht relevant sind.
Der italienische Datenschutzgarant hat diese Vorschrift erst 2025 erneut behandelt und dabei klargestellt, dass eine verbotene Nachforschung ein aktives Verhalten des Arbeitgebers zur Beschaffung entsprechender Informationen voraussetzt. Öffentlich bekannte Informationen sind daher nicht automatisch tabu. Genau deshalb muss man juristisch sauber bleiben: Nicht jede Kenntnis eines Arbeitgebers über die politische Tätigkeit eines Mitarbeiters stellt bereits eine rechtswidrige Nachforschung dar.
Aber Tschöll fordert den Arbeitgeber eben ausdrücklich auf, Maiers Verhalten und ihre politischen Kontakte „außerhalb der Arbeit zu bewerten“.
Und damit wird Artikel 8 plötzlich bemerkenswert aktuell. Soll ein öffentlicher Arbeitgeber tatsächlich beginnen zu prüfen, mit wem sich eine Arbeitnehmerin politisch umgibt, wen ihre Partei einlädt und wie diese Kontakte politisch einzuordnen sind? Ist das wirklich die Rolle eines Arbeitgebers in einer Demokratie?
Und dann kommt Artikel 15
Noch brisanter ist Artikel 15 des Arbeiterstatuts. Die Bestimmung erklärt diskriminierende arbeitsrechtliche Akte für nichtig. Ausdrücklich genannt werden unter anderem Kündigungen, Benachteiligungen bei der Zuweisung von Qualifikationen oder Aufgaben, Versetzungen und Disziplinarmaßnahmen. Und das Gesetz stellt klar, dass dieser Schutz auch für Akte gilt, die auf eine politische Diskriminierung abzielen.
Man muss sich diese Kombination auf der Zunge zergehen lassen. Tschöll fordert den öffentlichen Arbeitgeber einer Oppositionspolitikerin auf, deren politische Kontakte außerhalb der Arbeit zu bewerten und gegebenenfalls disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Das Arbeiterstatut verbietet Nachforschungen über politische Ansichten und erklärt arbeitsrechtliche Maßnahmen mit politisch diskriminierender Zielrichtung für nichtig – wobei Disziplinarmaßnahmen sogar ausdrücklich genannt werden.
Natürlich folgt daraus nicht automatisch, dass jede denkbare Maßnahme gegen Mair rechtswidrig wäre. Wenn ein tatsächlicher Dienstverstoß vorläge, könnte ein Arbeitgeber diesen selbstverständlich prüfen und gegebenenfalls sanktionieren. Und auch Tschöll verstößt nicht dadurch gegen das Arbeiterstatut, dass er seine Forderung öffentlich ausspricht – schließlich ist er nicht Maiers Arbeitgeber.
Aber genau davon ist in der SVP-Aussendung eben keine Rede. Tschöll nennt keinen konkreten dienstlichen Verstoß. Er fordert eine Prüfung aufgrund ihres politischen Verhaltens und ihrer Kontakte außerhalb der Arbeit.
Und ausgerechnet dafür sieht das italienische Arbeitsrecht ausgesprochen starke Schutzmechanismen vor.
Da stellt sich unweigerlich die Frage: Hat man sich bei der SVP eigentlich Gedanken darüber gemacht, was man da fordert?
DDR 2.0?
Nein, Südtirol ist keine DDR. Niemand wird wegen eines falschen Parteibuchs abgeholt, kein Ministerium für Staatssicherheit überwacht die Bevölkerung und niemand sollte historische Diktaturen leichtfertig gleichsetzen.
Aber gerade deshalb muss die Frage erlaubt sein: Welches Demokratieverständnis offenbart sich hinter einer Forderung, bei der der öffentliche Arbeitgeber die politische Betätigung einer Oppositionellen überprüfen und möglicherweise disziplinarisch sanktionieren soll?
Denn die Denkweise dahinter erinnert erschreckend an Systeme, in denen politische Konformität plötzlich zur beruflichen Frage wird. Die falsche Meinung? Der falsche Kontakt? Der falsche politische Gast? Dann soll sich eben der Arbeitgeber darum kümmern.
DDR 2.0? Die SVP sollte sich diese Frage gefallen lassen.
Wer andere vor Demokratiefeinden warnt, muss selbst demokratisch handeln
Besonders grotesk wird die Angelegenheit dadurch, dass die Forderung ausgerechnet mit der Verteidigung von Demokratie, Weltoffenheit und gesellschaftlicher Mitte begründet wird.
Demokratie beweist sich aber nicht darin, dass man nur jene politischen Ansichten schützt, die man selbst für richtig hält. Meinungsfreiheit ist wertlos, wenn sie lediglich für gesellschaftlich erwünschte Meinungen gilt.
Die Bewährungsprobe beginnt dort, wo jemand etwas sagt, jemanden einlädt oder eine politische Position vertritt, die man selbst für falsch, radikal oder unerträglich hält.
Dann darf man widersprechen. Demonstrieren. Kommentieren. Politisch bekämpfen. Bei der nächsten Wahl dafür sorgen, dass diese Partei verliert. Aber der Arbeitsplatz hat dabei nichts verloren.
Eine Regierungspartei, aus deren Reihen der öffentliche Arbeitgeber einer Oppositionspolitikerin dazu aufgefordert wird, ihre außerdienstlichen politischen Kontakte zu bewerten und disziplinarische Konsequenzen zu prüfen, überschreitet eine Grenze, die in einem liberalen Rechtsstaat aus gutem Grund existiert.
Heute Mair – und morgen?
Dabei sollte sich auch die SVP eine einfache Frage stellen: Würde sie denselben Maßstab akzeptieren, wenn die politischen Verhältnisse in Südtirol eines Tages andere wären?
Soll dann ein öffentlich bedienstetes SVP-Mitglied erklären müssen, warum es auf einer Veranstaltung mit einem umstrittenen Politiker gesprochen hat? Soll dessen Arbeitgeber die politische Tätigkeit überprüfen? Soll eine andere Mehrheit beurteilen dürfen, ob dessen Kontakte außerhalb der Arbeitszeit noch mit dem öffentlichen Dienst vereinbar sind?
Wohl kaum. Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie nicht von der jeweils herrschenden politischen Mehrheit verliehen werden. Sie gelten für alle. Auch für Oppositionelle. Auch für Menschen mit unbequemen Ansichten. Und selbst für jene, deren politische Gäste der SVP nicht gefallen.
Wer diese Grenze verwischt, sollte deshalb sehr vorsichtig damit sein, andere über demokratische Werte zu belehren.
Und vielleicht gilt für die gesamte Aussendung ohnehin eine viel einfachere Regel: Wer anderen fehlende Zukunftsperspektiven für die Jugend vorwirft, obwohl er selbst seit Jahrzehnten regiert, wer vor dem rechten politischen Spektrum warnt, während er selbst mit einer Rechtspartei am Regierungstisch sitzt, und wer schließlich den Arbeitgeber einer politischen Gegnerin auf deren außerdienstliche Betätigung ansetzen möchte, sollte mit moralischen Belehrungen etwas sparsamer umgehen.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Denn die gefährlichste Entwicklung beginnt nicht erst dort, wo eine Meinung verboten wird. Sie beginnt viel früher: dort, wo Menschen den Eindruck bekommen sollen, dass die falsche politische Haltung plötzlich berufliche Konsequenzen haben könnte.
Und genau deshalb bleibt nach dieser SVP-Aussendung eine unangenehme Frage im Raum: DDR 2.0?
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