von ih 26.08.2026 13:45 Uhr

ASGB: Zweisprachigkeitsnachweis soll leichter erreichbar

Der Zweisprachigkeitsnachweis soll leichter erreichbar werden – die Anforderungen an die Sprachkenntnisse dürfen aus Sicht des ASGB aber nicht sinken. Der Gewerkschaftsbund begrüßt daher Teile der Reformüberlegungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher, sieht bei anderen Vorschlägen jedoch noch Klärungsbedarf.

ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett

Besonders positiv bewertet der ASGB die geplante Vorbereitung von Jugendlichen bereits während der Oberschule. Wenn Schüler gezielt auf die Prüfung vorbereitet werden und die erworbenen Sprachkenntnisse bei der Matura über zusätzliche Punkte berücksichtigt werden, könne dies einen wichtigen Anreiz schaffen. „Es ist sinnvoll, junge Menschen nicht erst nach der Schule oder beim Eintritt ins Berufsleben mit dem Zweisprachigkeitsnachweis zu konfrontieren“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett.

Auch die angekündigte strengere Kontrolle externer Sprachzertifikate findet die Zustimmung des Gewerkschaftsbundes. Es müsse sichergestellt werden, dass Zertifikate tatsächlich vergleichbare Standards erfüllen wie der reguläre Zweisprachigkeitsnachweis. Dies sei auch eine Frage der Fairness gegenüber jenen, die die reguläre Prüfung ablegen.

Kritischer sieht der ASGB hingegen den möglichen Aufschub des Nachweises für Beschäftigte in bestimmten Mangelberufen. Bis zu fünf Jahre Zeit für die Prüfung könnten dazu führen, dass die Verpflichtung immer wieder verschoben werde, warnt Tschenett. Am Ende könnten Beschäftigte trotz der langen Frist weiterhin ohne Nachweis dastehen. Der ASGB lehnt den Vorschlag deshalb derzeit eher ab. Denkbar sei eine Zustimmung, wenn verpflichtende Sprachkurse, konkrete Zwischenziele und Kontrollen sicherstellen, dass die zusätzliche Zeit tatsächlich zum erfolgreichen Abschluss führt.

Auch eine geplante fachspezifische C1-Prüfung, etwa für Beschäftigte im Gesundheitswesen, müsse aus Sicht des ASGB genau geprüft werden. Berufsspezifische Sprachkenntnisse stärker zu berücksichtigen, könne sinnvoll sein. Das Niveau dürfe dadurch aber nicht sinken. „Eine fachspezifische C1-Prüfung darf keinesfalls zu einem C1 light werden“, betont Tschenett. Gerade im Gesundheitswesen müsse eine sichere Kommunikation mit Patienten, Angehörigen und Kollegen gewährleistet sein.

Eine generelle Absenkung der Sprachanforderungen für den unbefristeten Zugang zum öffentlichen Dienst lehnt der ASGB dagegen klar ab. Der Zweisprachigkeitsnachweis sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung die öffentlichen Dienste in ihrer jeweiligen Muttersprache nutzen könne.

„Wir brauchen Lösungen für den Fachkräftemangel. Aber diese Lösungen dürfen nicht auf Kosten der Sprachrechte gehen“, fasst Tschenett die Position des ASGB zusammen. Der bessere Weg sei es, den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse stärker zu fördern, anstatt die Anforderungen abzusenken.

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