von mag 21.08.2026 17:43 Uhr

Gedenktag für Terroropfer: Wie viel Warnung braucht es noch?

Heute, am 21. August, erinnert die Welt an die Opfer des Terrorismus. Doch während die Vereinten Nationen zum Gedenken aufrufen, zeigt ein aktueller Fall aus Berlin, wie schwer sich Europa noch immer damit tut, islamistischen Terror konsequent zu bekämpfen.

(Symbolbild von UnratedStudio auf Pixabay)

Der 21. August ist der Internationale Gedenktag für die Opfer des Terrorismus. Die Vereinten Nationen haben ihn geschaffen, um an die Opfer und Überlebenden terroristischer Anschläge zu erinnern. Das diesjährige Motto lautet „Healing through Memory“ – Heilung durch Erinnerung.  Ein passender Gedanke. Denn Erinnern heißt auch, aus dem Geschehenen Konsequenzen zu ziehen. Und genau hier wird es unbequem.

Berlin: Ein Täter, der längst bekannt war

Ende Juli erschütterte ein Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day Berlin. Ein 21-Jähriger soll mit einem Fahrzeug mehrere Menschen verletzt und anschließend weitere Personen mit Stichwaffen angegriffen haben. Der Tatverdächtige wurde bei einem Polizeieinsatz tödlich verletzt. Die Berliner Behörden ermitteln wegen eines mutmaßlich islamistischen Terroranschlags.

Besonders brisant ist, was danach über den Tatverdächtigen bekannt wurde.

Wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, war der Mann erst am 12. Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden – wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstößen gegen das Vereinsgesetz. Laut Ermittlungsbehörden hatte er den Wunsch entwickelt, sich dem bewaffneten Kampf des sogenannten Islamischen Staates anzuschließen. Er soll versucht haben, über die Türkei und den Libanon nach Syrien zu gelangen. Zudem hatte er bereits zuvor verbotene IS-Propaganda veröffentlicht. Und trotzdem war er im Juli wieder auf freiem Fuß.

Ein Rechtsstaat muss sich Fragen gefallen lassen

Natürlich gilt auch für einen mutmaßlichen Terroristen der Rechtsstaat. Niemand sollte ernsthaft etwas anderes fordern. Aber ein Rechtsstaat bedeutet auch, dass der Staat seine Bürger schützen muss.

Wenn ein Mann wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wird und wenige Wochen später mutmaßlich selbst einen Terroranschlag verübt, muss die Frage erlaubt sein, ob die bestehenden Instrumente ausgereicht haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte nach dem Urteil sogar Berufung eingelegt und eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls angestrebt. Der Haftbefehl wurde dennoch aufgehoben.

Das ist kein Argument gegen den Rechtsstaat. Es ist ein Argument dafür, dass der Rechtsstaat funktionieren muss.

Wir dürfen nicht alles relativieren

Europa hat sich bei islamistisch motivierter Gewalt eine bemerkenswerte sprachliche Zurückhaltung angewöhnt. Es wird über schwierige Kindheiten, soziale Benachteiligung oder psychische Probleme gesprochen. All das kann relevant sein.

Aber es darf nicht dazu führen, dass die Ideologie hinter einer Tat unsichtbar wird.

Der Islam ist nicht der Islamismus. Millionen Muslime leben friedlich in Europa und haben mit Terrorismus nichts zu tun. Gerade deshalb muss man den Unterschied klar benennen. Wer im Namen einer extremistischen Ideologie Menschen töten will, ist kein Opfer unserer Gesellschaft. Er ist ihr Feind.

Auch die Sicherheitsbehörden sehen keinen Anlass zur Entwarnung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist für 2025 ein Islamismuspotenzial von 28.645 Personen aus und bezeichnet Islamismus und islamistischen Terrorismus ausdrücklich als sicherheitsrelevante Bedrohung. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass diese Menschen Terroristen wären. Es zeigt aber: Die Gefahr ist real.

Freiheit ist nicht selbstverständlich

Gerade wir in Tirol wissen, was Freiheit bedeutet. Unsere Dörfer, Vereine, Feste und Innenstädte leben davon, dass Menschen sich frei und sicher bewegen können.

Diese Normalität ist etwas Wertvolles – und sie ist nicht selbstverständlich.

Eine offene Gesellschaft darf offen sein. Sie muss aber auch wissen, wo ihre Grenzen liegen. Toleranz gegenüber Andersdenkenden ist eine Stärke. Toleranz gegenüber jenen, die diese Freiheit abschaffen wollen, wäre dagegen Selbstaufgabe.

Dabei sollte auch klar sein: Nicht Herkunft oder Religion entscheiden darüber, ob jemand zu unserer Gesellschaft gehört, sondern seine Haltung zu unserer Rechtsordnung.

Wer friedlich lebt, arbeitet und unsere Gesetze respektiert, ist nicht das Problem. Wer dagegen unsere Freiheit ausnutzt, um sie anschließend abzuschaffen, muss mit der ganzen Härte des Rechtsstaates rechnen.

Gedenken allein reicht nicht

Heute werden Namen genannt und Angehörige und Überlebende stehen im Mittelpunkt. Das ist richtig.

Aber das Gedenken an Terroropfer darf nicht zu einem jährlichen Ritual werden, bei dem wir uns versichern, dass wir „niemals vergessen“ – und anschließend dieselben Fehler wiederholen.

Wer sich an die Opfer erinnert, muss auch den Mut haben, über die Täter zu sprechen.

Der 21. August soll den Opfern gehören. Nicht den Tätern. Nicht ihren Ideologien. Und auch nicht jenen, die aus Angst vor einer unbequemen Debatte lieber schweigen.

Wir erinnern an die Opfer, indem wir ihre Namen nicht vergessen. Wir ehren sie aber auch, indem wir unsere Freiheit, unsere Sicherheit und unsere demokratische Ordnung verteidigen.

Denn Erinnerung ohne Konsequenzen ist nur ein Blick zurück. Eine freie Gesellschaft muss den Mut haben, Gefahren zu erkennen – und sie zu bekämpfen, bevor sie wieder Menschenleben kosten.

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