Heimplatz in Südtirol: So funktioniert die Warteliste

Landesweit gibt es in Südtirol 79 Seniorenwohnheime mit insgesamt rund 4.700 Betten. Geführt werden sie von öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste, von Bezirksgemeinschaften, Gemeinden, Stiftungen oder privat. Neben Unterkunft und Verpflegung bieten sie soziale Betreuung, Krankenpflege, Rehabilitation und ärztliche Begleitung. Anspruch auf einen Platz haben grundsätzlich ältere Menschen ab 60 Jahren, die einen bestimmten Pflege- und Betreuungsbedarf aufweisen.
So kommt man auf die Warteliste
Der erste Schritt ist ein unterschriebener Antrag samt ärztlichem Befund. Dieses Gesuch richtet man an das gewünschte Seniorenwohnheim, alternativ kann es auch an die Einheitliche Anlaufstelle für Pflege und Betreuung in Bozen gesendet werden, sofern diese zuständig ist. Wichtig zu wissen ist, dass jedes Heim seine eigene Warteliste führt, häufig getrennt nach Einheimischen aus der jeweiligen Bezirksgemeinschaft und anderen Gesuchstellern.
Das Punktesystem
Anders als viele annehmen, gilt kein „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Die Reihung auf der Warteliste erfolgt nach einem Punktesystem. Ausschlaggebend sind der Pflege- und Betreuungsbedarf mit bis zu 40 Punkten, die familiäre und soziale Situation mit bis zu 30 Punkten, das Einreichdatum des Antrags mit bis zu zehn Punkten sowie die Ansässigkeit in der Bezirksgemeinschaft mit bis zu 30 Punkten. Wer also einen hohen Pflegebedarf hat oder in einer schwierigen familiären Lage ist, rückt auf der Liste nach vorne, unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann das Personal der Einrichtung auch eine vorläufige Neubewertung vornehmen.
Gerade deshalb lässt sich keine allgemeingültige Wartezeit nennen. Ob und wann ein Platz frei wird, hängt vom Pflegebedarf, von der Dringlichkeit und davon ab, ob gerade ein passendes Bett verfügbar ist. Die Position auf der Liste ist damit weniger aussagekräftig, als viele glauben. Fachleute raten deshalb, sich rechtzeitig zu informieren und den Antrag frühzeitig zu stellen, auch wenn noch kein akuter Bedarf besteht, um in Ruhe entscheiden zu können.
Wenn es nicht klappt
Gegen die Entscheidung eines Heims kann man Einspruch erheben. Ein Rekurs wegen Unrechtmäßigkeit muss innerhalb von 45 Tagen nach der Mitteilung eingereicht werden. Allgemeine Informationen und Unterstützung bieten außerdem der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols sowie die Einheitliche Anlaufstelle für Pflege und Betreuung.






