„Muttersprache ist ein Recht, auch bei der Polizei“

Was ist passiert? Ein aggressiver Motorradfahrer raste über die Autobahn und gefährdete sich und andere Verkehrsteilnehmer. Der Bürger wählte deshalb den Notruf 112. Dort nahm ein Mitarbeiter den Anruf kompetent und auf Deutsch entgegen und leitete ihn an die Staatspolizei weiter. Doch als der Bürger den Vorfall dort in seiner Muttersprache schildern wollte, wurde ihm das verweigert.
Für die Süd-Tiroler Freiheit ist das nicht hinnehmbar. „Was passiert erst, wenn jemand ein Verbrechen, einen Angriff oder eine andere akute Gefahr melden muss? Ob Carabinieri, Ortspolizei oder Staatspolizei: Das Recht auf die Muttersprache gilt immer“, so die STF. Dieses Grundrecht ist seit bald 40 Jahren Gesetz. Es ist bezeichnend, dass oftmals jene, die das Gesetz durchsetzen müssten, sich selbst nicht daran halten.
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