Handelskammern warnen vor Slot-System am Brenner

Hintergrund ist die Empfehlung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Manuel Campos Sánchez-Bordona. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, mehrere Tiroler Lkw-Fahrverbote aufzuheben, darunter das Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot für bestimmte Güter sowie die Samstagsfahrverbote im Winter. Die endgültige Entscheidung des EuGH steht noch aus.
Kritik an geplantem Buchungssystem
Als mögliche Alternative zu den Fahrverboten wird derzeit ein Slot-System diskutiert, bei dem Transporteure fixe Zeitfenster für die Durchfahrt buchen müssten. Die Handelskammern von Bozen und Trient halten ein solches Modell jedoch für kaum praktikabel.
„Ein Buchungssystem würde die Flexibilität des Lkw-Verkehrs über die Brennerautobahn massiv einschränken und wäre mit erheblichem bürokratischem Mehraufwand sowie zusätzlichen Kosten verbunden“, erklären die Präsidenten der Handelskammern, Andrea de Zordo und Michl Ebner.
Besonders kleinere Unternehmen könnten laut den Handelskammern benachteiligt werden. Ihnen würden oft die personellen Ressourcen fehlen, um sich rechtzeitig um die begehrten Zeitfenster zu kümmern.
Warnung vor Benachteiligung und Schwarzmarkt
Auch die gerechte Vergabe der Slots sehen die Handelskammern kritisch. Es sei schwierig, objektive Kriterien festzulegen, nach denen entschieden werde, welches Unternehmen einen Platz erhält.
Die Sorge: Größere und besser ausgestattete Unternehmen könnten sich einen Großteil der verfügbaren Zeitfenster sichern. Dadurch könnte laut den Handelskammern sogar ein Weiterverkauf entstehen und ein „Schwarzmarkt“ für Slots entstehen.
Ein weiteres Problem seien unvermeidbare Verzögerungen im Güterverkehr. Staus, Wetterbedingungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse könnten dazu führen, dass Lkw ihr gebuchtes Zeitfenster verpassen.
„Wenn ein Lkw nun aufgrund einer solchen Verspätung seinen Slot verpasst – wo soll er dann warten, bis der nächste Slot frei ist? Das würde zu extremen Staus führen“, warnen die Generalsekretäre der Handelskammern, Alberto Olivo und Alfred Aberer.
Verlagerung auf Schiene derzeit begrenzt möglich
Die Handelskammern betonen zudem, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene derzeit nur eingeschränkt möglich sei. Gründe seien unter anderem fehlende Trassen, begrenzte Verladekapazitäten sowie technische und rechtliche Hindernisse.
Die Rahmenbedingungen müssten daher verbessert werden – insbesondere mit Blick auf die geplante Eröffnung des Brennerbasistunnels im Jahr 2032.






