hds begrüßt EU-Vorgehen gegen Google

Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass Google in seinen Suchergebnissen eigene Dienste – etwa für Shopping, Hotels oder Verkehr – gegenüber Angeboten anderer Anbieter bevorzugt. Das verstoße gegen den Digital Markets Act, der faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Markt sicherstellen soll.
Für den hds ist die Entscheidung ein wichtiges Signal. „Die Sichtbarkeit im Internet ist für Handels- und Dienstleistungsbetriebe längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Wer bei der Online-Suche nicht gefunden wird, verliert den direkten Zugang zu den Kundinnen und Kunden“, betont hds-Präsident Philipp Moser.
Der Wirtschaftsverband warnt jedoch davor, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben neue Ungleichgewichte schaffen könnte. So lehnt der hds Forderungen einzelner Preisvergleichsplattformen nach garantierten Plätzen in den Suchergebnissen ab. Statt einer Bevorzugung neuer Vermittler müsse gewährleistet bleiben, dass Verbraucher Angebote direkt bei Händlern und Dienstleistern finden können.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen seien auf eine gute Auffindbarkeit ihrer eigenen Online-Angebote angewiesen. Änderungen an den Suchergebnissen dürften deshalb nicht dazu führen, dass direkte Vertriebswege geschwächt oder einzelne Geschäftsmodelle bevorzugt werden.
Der hds fordert deshalb einen engen Austausch zwischen der EU-Kommission, Plattformbetreibern, Wirtschaftsverbänden und betroffenen Unternehmen. Ziel müsse ein offener digitaler Markt mit fairen Wettbewerbsbedingungen und gleichen Chancen für alle Marktteilnehmer bleiben.






