von mmh 28.07.2026 19:08 Uhr

Nach dem Einsturz: Diese Gebäude nehmen die Bozner Justiz auf

Nach dem Einsturz des Gerichtsgebäudes in Bozen stehen nun provisorische Räumlichkeiten für die Justizbehörden bereit. Das Landesgericht wird künftig in der Südtiroler Straße 50 untergebracht, die Staatsanwaltschaft zieht in die Rittner Straße 13 um.

Foto: LPA/Fabio Brucculeri

Zwei Gebäude für sechs Jahre angemietet

Die beiden Gebäude sollen eine möglichst schnelle Wiederaufnahme der Arbeit ermöglichen. Die Mietverträge wurden für eine Dauer von sechs Jahren abgeschlossen.

Das Landesgericht übersiedelt in ein Gebäude der Fruitservice GmbH in der Südtiroler Straße 50. Die Immobilie verfügt über rund 4.000 Quadratmeter Nutzfläche, zusätzliche Archivräume sowie 15 Parkplätze. Dort sollen sowohl Büros als auch Gerichtssäle eingerichtet werden. Die monatliche Miete beträgt 120.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft wird künftig im Gebäude des Raiffeisenverbandes Südtirol in der Rittner Straße 13 untergebracht. Dort stehen rund 3.500 Quadratmeter Fläche und 48 Parkplätze zur Verfügung. Die monatliche Miete beläuft sich auf 74.000 Euro.

  • Der neue, provisorische Sitz der Staatsanwaltschaft in der Rittner Straße 13. Dort war ehemals die Personalabteilung der Landesverwaltung untergebracht. Derzeit gehört das Gebäude dem Südtiroler Raiffeisenverband. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
  • Der neue, provisorische Sitz des Landesgerichts in der Südtiroler Straße 50, wo ein Untergeschoss sowie die ersten drei Stockwerke genutzt werden können, um Büros und Verhandlungsräume einzurichten. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)»

Wiederaufnahme der Tätigkeit bis Ende August geplant

Hochbau-Landesrat Christian Bianchi erklärte, dass nach dem Einsturz rasch nach einer sicheren und umsetzbaren Lösung gesucht worden sei. Die ausgewählten Gebäude würden den organisatorischen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Justiz entsprechen.

Die Auswahl erfolgte laut Land in enger Zusammenarbeit mit Landesgericht und Staatsanwaltschaft. Die technischen und vertraglichen Vorbereitungen seien bereits abgeschlossen. Nun muss die Landesregierung die entsprechenden Schritte genehmigen.

Der leitende Oberstaatsanwalt Axel Bisignano rechnet damit, dass der Umzug ab dem 17. August beginnen kann. Die Staatsanwaltschaft soll voraussichtlich am 25. August ihre Tätigkeit am neuen Standort wieder aufnehmen.

Ziel sei es, die Arbeit der Justiz innerhalb der vom Ministerratsdekret vorgegebenen Frist wieder vollständig aufzunehmen. Diese sieht eine vorübergehende Aussetzung nicht dringender Tätigkeiten bis zum 30. September vor.

Parallel dazu laufen Gespräche mit der Rechtsanwaltskammer Bozen, um auch für Anwälte möglichst rasch geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite