„Fehlendes Personal darf niemals zulasten von Kindern mit Behinderung gehen“

Eine solche Vorgehensweise stelle laut Gericht eine Diskriminierung dar. Die Organisation der Schule müsse an die Bedürfnisse des Kindes angepasst werden und nicht umgekehrt.
Fall aus Venetien als Grundlage
Ausgangspunkt des Urteils war der Fall eines Kindes mit Autismus in Venetien. Das Kind besuchte einen Kindergarten, musste jedoch regelmäßig vor Ende des Unterrichts abgeholt werden, weil die Stunden der Stützlehrkraft nicht den gesamten Schulalltag abdeckten.
Während die anderen Kinder bis zum Unterrichtsende in der Einrichtung blieben, war die Anwesenheit des Kindes von der Verfügbarkeit der Unterstützung abhängig. Der Kassationsgerichtshof bewertete dies nun als unzulässige Benachteiligung.
Das Gericht betonte zudem, dass nicht nur der reine Unterricht, sondern auch soziale Kontakte, gemeinsames Spielen, Gruppenaktivitäten und das tägliche Miteinander wichtige Bestandteile von Bildung und Inklusion seien. Kinder mit Behinderung dürften von diesen Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden.
Ploner sieht Handlungsbedarf in Südtirol
Der Landtagsabgeordnete Alex Ploner (Team K), der sich nach eigenen Angaben seit Jahren für den Ausbau der Inklusion und bessere Rahmenbedingungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen einsetzt, sieht in dem Urteil eine Bestätigung seiner bisherigen Forderungen.
„Dieses Grundsatzurteil macht unmissverständlich deutlich, dass fehlendes Personal oder organisatorische Schwierigkeiten niemals zulasten von Kindern mit Behinderung gehen dürfen. Das Recht auf Bildung und Teilhabe ist ein Grundrecht und keine Frage der verfügbaren Ressourcen“, erklärt Ploner.
Nach Ansicht des Team-K-Abgeordneten wirft die Entscheidung auch Fragen für die Südtiroler Schulen und Kindergärten auf. Auch hier würden Einrichtungen immer wieder mit fehlenden Fachkräften, mangelnden Integrationsressourcen oder unbesetzten Unterstützungsstellen konfrontiert.
Forderung nach ausreichenden Ressourcen
Ploner fordert nun Klarheit darüber, ob die Südtiroler Schulen organisatorisch und personell in der Lage seien, den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
„Das Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofes und in der Folge das zu erwartende finale Urteil in Venetien wird auch Auswirkungen auf Südtirol haben. Eltern, Schulen und Schulverwaltung brauchen Rechtssicherheit“, so Ploner.
Seit Jahren würden Eltern, Lehrpersonen und Fachverbände darauf hinweisen, dass erfolgreiche Inklusion nur mit den notwendigen Ressourcen möglich sei. Das Urteil zeige laut Ploner nun deutlich, dass das Land und die zuständigen Ämter die Voraussetzungen dafür schaffen müssten.
„Kinder dürfen nicht die Folgen von Personalmangel oder organisatorischen Defiziten tragen“, betont der Landtagsabgeordnete.
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