Krank im Urlaub: Das sollten Reisende wissen

Wichtig ist vor allem die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK, italienisch „TEAM“). Sie gilt in den 27 EU-Staaten, im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in der Schweiz und in Großbritannien. Mit ihr können Versicherte während eines vorübergehenden Aufenthalts notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, diese lassen sich nicht bis zur Rückkehr aufschieben. Für frei gewählte Behandlungen im Ausland ist die Karte nicht gedacht, so der Sanitätsbetrieb in einer Aussendung. Behandelt wird man damit bei öffentlichen Einrichtungen oder Vertragspartnern des jeweiligen Landes, grundsätzlich zu denselben Bedingungen wie die dort Versicherten. Dabei gelten aber immer die Regeln des Gastlandes: Ist dort eine Kostenbeteiligung vorgesehen, muss auch der Reisende diese zahlen.Â
Zu beachten ist zudem, dass Behandlungen bei privaten Anbietern ohne Vertrag mit dem öffentlichen Gesundheitssystem nicht abgedeckt sind. Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Italien ist über die EKVK grundsätzlich nicht gedeckt. Für solche Fälle kann eine zusätzliche private Reiseversicherung sinnvoll sein. Wer die Karte nicht dabei hat, muss die Kosten unter Umständen zunächst selbst tragen. Nach der Rückkehr kann beim zuständigen Schalter des Gesundheitssprengels aber eine Rückerstattung beantragt werden. Dafür sollten alle medizinischen Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahrt werden.
Achtung außerhalb der EU
Mit einigen Staaten, wie Argentinien, Australien, Brasilien, Serbien oder Tunesien, bestehen bilaterale Abkommen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Versorgung ermöglichen. In vielen beliebten Fernzielen wie den USA, Japan oder Ägypten gibt es hingegen keinen vergleichbaren Schutz. Dort müssen medizinische Kosten oft selbst getragen werden – hier empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung, die auch Krankenhauskosten und einen möglichen Rücktransport abdeckt.






