von ih 16.07.2026 06:35 Uhr

SVP enthält sich beim umstrittenen Wahlgesetz

Die SVP will sich bei der Schlussabstimmung über die Wahlrechtsreform in der Abgeordnetenkammer der Stimme enthalten. Das beschloss die Parteileitung am Mittwochabend in einer eigens einberufenen Dringlichkeitssitzung. Hintergrund ist die laufende Reform des italienischen Wahlgesetzes sowie ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag des Fratelli-d’Italia-Abgeordneten Alessandro Urzì, der den Senatswahlkreis Bozen-Süd betrifft.

Italienische Trikolore mit SVP-Wappen. Fotomontage UT24 (Bild: OpenClipart-Vectors auf Pixabay und SVP)

Warum sich die SVP enthält

Nach Angaben der Volkspartei war ursprünglich mit der römischen Regierungsmehrheit vereinbart worden, dass für Südtirol und das Trentino eine Sonderregelung im Wahlsystem geschaffen wird. Der Änderungsantrag Urzìs habe jedoch eine neuerliche Bewertung erforderlich gemacht. Während die SVP-Abgeordneten Renate Gebhard und Dieter Steger der Abstimmung über den Antrag wegen der noch laufenden Verhandlungen fernblieben, stimmte Manfred Schullian dagegen.

Besonders kritisch sieht die SVP, dass durch die geplante Änderung die sogenannte Paketmaßnahme 111 berührt wird. Diese war Teil des Südtirol-Pakets und wurde im Rahmen der Streitbeilegung zwischen Italien und Österreich den Vereinten Nationen übermittelt. Aus Sicht der Volkspartei macht die Änderung daher einen erneuten Notenwechsel zwischen Rom und Wien erforderlich.

Ein Signal der konstruktiven Haltung

Inhaltlich hält die SVP zwar fest, dass die vorgesehene Wahlkreiseinteilung weiterhin den Grundsätzen der Paketlösung entspreche. Demnach würden zwei Wahlkreise die Wahl einer deutschsprachigen Vertretung begünstigen, während ein Wahlkreis überwiegend einer italienischsprachigen Vertretung zugutekäme. Dennoch pocht die Partei auf die Einhaltung des völkerrechtlich vorgesehenen Verfahrens.

Positiv bewertet die SVP hingegen einen von ihr eingebrachten und von der Abgeordnetenkammer angenommenen Tagesordnungspunkt. Dieser sieht nicht nur den Notenwechsel hinsichtlich des Senatswahlkreises Bozen-Süd vor, sondern auch eine internationale Absicherung der Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Abgeordnetenkammer. Damit könnte erstmals auch die Vertretung in der Kammer völkerrechtlich abgesichert werden.

Bis zur Behandlung der Wahlrechtsreform im Senat nach der Sommerpause will die SVP nun beobachten, ob die zugesagten Schritte tatsächlich umgesetzt werden. Die Enthaltung bei der morgigen Schlussabstimmung versteht die Partei als Signal einer konstruktiven Haltung: Sie erkennt die in den Verhandlungen erzielten Fortschritte an, verbindet diese aber mit der Erwartung, dass die politischen Zusagen – insbesondere zum Notenwechsel und zur internationalen Absicherung der Südtiroler Vertretung – auch eingehalten werden.

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