Jahre nach ihrem Verschwinden: Prozess um getötete Jennifer S. startet

Vor einem Schwurgericht drohen dem Angeklagten nun zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Zudem hat die Staatsanwaltschaft nach § 21 Absatz 2 StGB die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. In einem psychiatrischen Gutachten wird ihm eine kombinierte Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die ohne entsprechende haftbegleitende therapeutische Maßnahmen im Fall seiner Enthaftung befürchten lässt, dass er erneut Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.
Chat brachte Fall wieder ins Rollen
Die Ermittlungen um den Tod der spurlos verschwundenen 21-Jährigen hatten 2025 neue Ansätze erhalten. Der Angeklagte schilderte in einem Chat detailliert, wie er sich einer Leiche entledigen würde, ohne verdächtige Spuren zu hinterlassen. Das rückte ihn erneut in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden.
Jennifer S. war seit 21. Jänner 2018 abgängig. Die 21-Jährige hatte sich mit ihrem Lebensgefährten gestritten und in der Folge von ihm getrennt. Sie verschwand dann unter laut Polizei „bedenklichen Umständen“ aus der gemeinsamen Wohnung in Wien-Brigittenau. Der Ex-Freund stritt damals jegliche Beteiligung an einem möglichen Gewaltverbrechen ab. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung wurden im April 2019 eingestellt.
Wie Jahre später herauskam, soll der Verdächtige die Frau getötet und ihre Leiche 2018 zunächst im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln abgelegt haben. Erst im März desselben Jahres soll der Mann die sterblichen Überreste zum endgültigen Ablageort in der Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl gebracht haben, wo sie dann nach seinem Geständnis entdeckt wurden.
apa






