von ih 06.07.2026 11:17 Uhr

Sommerpicknick leicht gemacht

Wer im Sommer einen Ausflug an den See oder in die Berge plant, muss nicht zwangsläufig eine schwere Kühlbox mitschleppen. Viele Lebensmittel halten auch mehrere Stunden ohne Kühlung aus und eignen sich daher gut für ein Picknick an warmen Tagen.

Symbolbild UT24

Besonders empfindlich sind Speisen mit Fisch, rohen Eiern oder frischer Sahne. Sie können bei hohen Temperaturen rasch verderben und Magen-Darm-Beschwerden verursachen. Deutlich unproblematischer sind hingegen Lebensmittel mit geringem Wassergehalt oder bereits gegarte Speisen.

Als Grundlage für ein Picknick empfehlen sich etwa Couscous, Bulgur oder Vollkornnudeln. Für ausreichend Eiweiß sorgen gekochte Hülsenfrüchte, vegane Aufstriche, Hartkäse wie Bergkäse oder Pecorino, hartgekochte Eier und Nüsse. Frisches Gemüse wie Karotten, Kohlrabi, Gurken oder Radieschen sowie druckfeste Früchte, Trockenobst und getrocknete Tomaten bringen zusätzlich Vitamine und Farbe auf die Picknickdecke.

Auch selbst zubereitete Speisen sind eine gute Wahl. Gemüse-Muffins, Linsensalat, kleine Frittatas, mit Hummus und gegrilltem Gemüse gefüllte Tortillas oder Focaccia mit Kräutern und getrockneten Tomaten lassen sich problemlos transportieren. Wer es süß mag, greift zu Bananenbrot, Kuchen ohne Sahne und Schokolade oder zu getrockneten Apfelringen und Marillen.

Wichtig ist auch die richtige Verpackung. Die Verbraucherzentrale Südtirol empfiehlt wiederverwendbare Edelstahlboxen oder Schraubgläser. Für Brot und Snacks eignen sich Bienenwachstücher als Alternative zu Alu- oder Frischhaltefolie. Stoffservietten, Mehrweg-Besteck, wiederverwendbare Becher sowie ausreichend Getränke gehören ebenfalls zur Grundausstattung.

Vorsicht ist hingegen beim Mitführen von Messern geboten. Seit Ende April gelten in Italien strengere Vorschriften. Messer mit längeren Klingen oder bestimmte Klappmesser dürfen außerhalb der Wohnung nur mit einem triftigen Grund mitgeführt werden, etwa bei der Arbeit, beim Trekking oder auf der Jagd. Selbst für ein einfaches Schälmesser ist laut den neuen Bestimmungen ein nachvollziehbarer Grund erforderlich.

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