von lif 06.07.2026 16:02 Uhr

Neue Regel: Nichtstun kann die Abfertigung kosten

Seit dem 1. Juli gilt eine Neuerung bei der Abfertigung, die alle Beschäftigten im Privatsektor betrifft. Wer nicht rechtzeitig aktiv wird, für den wird die Entscheidung automatisch getroffen und das unwiderruflich.

Bild: StartupStockPhotos von Pixabay

Grundlage ist eine Reform aus dem Haushaltsgesetz 2026. Neu eingestellte Arbeitnehmer haben ab dem ersten Arbeitstag nur noch 60 Tage Zeit, um zu entscheiden, wohin ihre Abfertigung fließen soll. Zur Wahl stehen drei Wege: der branchenspezifische Fonds (in Südtirol der Laborfonds), ein anderer Zusatzrentenfonds nach eigener Wahl oder der Verbleib im Betrieb, teilt der Verbraucherschutzverein Robin mit. Entscheidend ist das sogenannte Schweigeeinwilligungsprinzip: Wer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, dessen Abfertigung landet automatisch beim Branchenfonds. Diese Entscheidung ist endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wer sich hingegen aktiv für den Verbleib im Betrieb entscheidet, kann seine Wahl später jederzeit ändern.

Betroffen sind nicht nur Neuzugänge. Wer bereits im Privatsektor arbeitet und bisher nie eine formelle Wahl getroffen hat, muss dies bis zum 31. Dezember 2026 nachholen. Sonst wird die Abfertigung ab 1. Jänner 2027 ebenfalls automatisch in die Zusatzvorsorge überführt. Verbraucherschützer Walther Andreaus vom Verein Robin sieht in der Zusatzvorsorge steuerliche Vorteile, warnt aber vor versteckten Kosten. Statt einer normalen Besteuerung zwischen 15 und 43 Prozent zahle man im Fonds höchstens 15, nach langer Laufzeit sogar nur neun Prozent. „Doch Vorsicht“, so Andreaus: Wer in einem privaten Fonds oder einer PIP-Police der Bank lande, könne Verwaltungskosten von über drei Prozent pro Jahr zahlen und das könne bis zu 30 Prozent des Endkapitals aufzehren. Der Branchenfonds koste dagegen meist unter 0,5 Prozent.

Zu bedenken sei außerdem, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeberbeitrag nur erhalten, wenn sie dem Fonds ihrer Kategorie beitreten. Auch die Flexibilität sinkt, weil für den Kauf der Erstwohnung gilt eine Wartefrist von acht Jahren, bei Jobverlust ist der volle Auszug erst nach 48 Monaten möglich. Die im Betrieb belassene Abfertigung wird dagegen bei einer Kündigung sofort ausbezahlt.

Der Verein Robin rät daher allen Betroffenen, sich frühzeitig zu informieren und die Entscheidung bewusst zu treffen. Zur Orientierung hat das Arbeitsministerium ein eigenes Portal eingerichtet: www.lavoro.gov.it/previdenza-complementare

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