94 Ausländer-Familien: Land nennt Details zum Pamer-Projekt

Zwei Jahre Wohnungen - Verlängerung möglich
Die Unterbringung von 94 Ausländer-Familien in den Südtiroler Gemeinden ist grundsätzlich auf zwei Jahre angelegt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Wohn- und Integrationsprojekt erfolgreich verläuft und die Wohnung weiterhin zur Verfügung steht. Nach Angaben der Landesregierung soll den Familien in dieser Zeit der Weg in ein eigenständiges Leben ermöglicht werden.
Im Mittelpunkt des Projekts stehe die Integration in den Arbeitsmarkt. Wer noch keiner Beschäftigung nachgeht, müsse sich aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Eine fixe Frist, bis wann eine Arbeit aufgenommen werden muss, gibt es allerdings nicht.
Stattdessen werde innerhalb von 30 Tagen nach dem Einzug gemeinsam mit einer sozialen Fachkraft ein individuelles Wohn- und Integrationsprojekt erstellt. Darin würden – abgestimmt auf die jeweilige Ausgangssituation – konkrete Ziele und Zeitvorgaben festgelegt.
Wann es finanzielle Unterstützung geben soll
Finanzielle Unterstützungen würden die Familien laut Angaben von Landesrätin Rosmarie Pamer nur dann erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für die Sozialhilfe erfüllen. Wie lange diese Leistungen gewährt werden, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab. Je schneller die wirtschaftliche Selbstständigkeit erreicht wird, desto früher endet auch die Unterstützung.
Welche zusätzlichen Leistungen Vereine oder Organisationen wie die Caritas erbringen, konnte Pamer hingegen nicht beantworten. Dem zuständigen Amt lägen dazu keine Informationen vor, heißt es aus der Beantwortung der Landtagsanfrage.
Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt sei die Unterzeichnung eines Aufnahmevertrags. Dieser verpflichtet die Familien unter anderem zur aktiven Mitarbeit am Integrationsprojekt, zur Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten, zur Bezahlung des vorgesehenen Tarifs und der Nebenkosten sowie zu einem ordnungsgemäßen Umgang mit der Wohnung.
Keine verpflichtenden Deutschtests für Ausländer
Bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen kann die Unterbringung beendet werden. Als Gründe nennt die Südtiroler Landesregierung unter anderem aggressives Verhalten, die Nichteinhaltung des Aufnahmevertrags oder die wiederholte Nichtbezahlung der Nebenkosten. In diesen Fällen müsse die Wohnung innerhalb eines Monats verlassen werden.
Auf verpflichtende Deutschtests verzichtet das Land hingegen. Der Erwerb der deutschen Sprache sei zwar ein wesentlicher Bestandteil des Integrationsprozesses, überprüft werde aber nicht anhand standardisierter Prüfungen. Stattdessen würden die zuständigen Sozialfachkräfte regelmäßig kontrollieren, ob die im Integrationsprojekt vereinbarten Ziele erreicht werden. Wie diese Ziele jedoch konkret aussehen, bleibt nach wie vor unklar.
Nach Ablauf der Maßnahme können die Ausländer-Familien – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – wie alle anderen Bürger Südtirols finanzielle Leistungen der Sozialdienste beantragen. Auf die Frage, wie viele einheimische Familien derzeit zu denselben Bedingungen untergebracht sind, verweist die Landesregierung auf das Einzelfallprinzip. Art und Umfang der Unterstützung richteten sich unabhängig von der Herkunft nach der jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Situation.
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