STF: „Kontrollbehörde verstößt selbst gegen Zweisprachigkeit“

Auslöser war laut STF der Fall eines deutschsprachigen Bürgers, der von den Klausner Ordnungshütern ein Strafprotokoll ausschließlich auf Italienisch erhalten hatte. Die Partei reichte daraufhin Beschwerde beim Regierungskommissariat ein. Die Behörde übermittelte zwar eine deutsche Übersetzung, doch seien Briefkopf und amtlicher Stempel erneut nur auf Italienisch gehalten gewesen, kritisiert die STF. Damit sei schon bei der Behebung des ursprünglichen Fehlers wieder gegen die Zweisprachigkeit verstoßen worden. Rund drei Monate später folgte demnach ein weiteres Schreiben: Darin sei die Übersetzung zwar bestätigt worden. Allerdings wiederum ausschließlich auf Italienisch, ebenso wie die E-Mail-Signatur und die Datenschutzhinweise.
„Solange Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht keine Konsequenzen nach sich ziehen, wird sich an der Situation nichts ändern“, betont der STF-Landtagsabgeordnete Hannes Rabensteiner. Die STF fordert deshalb seit Jahren, die Kontrolle über die Zweisprachigkeitsbestimmungen vom Regierungskommissariat auf den Landeshauptmann zu übertragen und Verstöße streng zu ahnden. Den aktuellen Fall will die Partei nun in den Landtag bringen.






