Wahlgesetz: SVP sieht Autonomie und Minderheitenschutz gestärkt

Der Änderungsantrag sieht vor, dass die in Trentino-Südtirol abgegebenen Stimmen künftig bei der Ermittlung der gesamtstaatlichen Wahlergebnisse, der Zugangshürden sowie eines möglichen Mehrheitsbonus berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll die Sitzverteilung innerhalb der Region unverändert bleiben.
„Ausgewogene und sachgerechte Lösung“
SVP-Obmann Dieter Steger bezeichnet die Regelung als ausgewogene und sachgerechte Lösung. Sie stelle sicher, dass jede Stimme zur gesamtstaatlichen politischen Willensbildung beitrage, ohne die verfassungsrechtlichen, autonomistischen und sprachlichen Besonderheiten der Region zu beeinträchtigen.
Die SVP wertet die Annahme des Änderungsantrags als wichtiges politisches Signal. Laut Steger zeige die Regierungsmehrheit damit Aufmerksamkeit gegenüber den sprachlichen Minderheiten. Wahlregeln dürften nicht schematisch angewendet werden, sondern müssten den Besonderheiten autonomer Gebiete und der von der Verfassung anerkannten Sprachgemeinschaften Rechnung tragen.
Dank an die Regierungsmehrheit
Nach Ansicht der SVP verhindert die neue Bestimmung mögliche Ungleichgewichte bei der gesamtstaatlichen Vertretung und lässt gleichzeitig jene Schutzmechanismen unangetastet, die die politische Vertretung der sprachlichen Minderheiten sichern.
Abschließend bedankt sich Steger bei den Berichterstattern sowie den Mitgliedern der politischen Mehrheit im Verfassungsausschuss der Abgeordnetenkammer dafür, dass die Anliegen der autonomen Provinzen und der sprachlichen Minderheiten in den Gesetzestext aufgenommen wurden. Dies sei ein Zeichen institutionellen Respekts und stärke die Autonomie Südtirols.






