Sparer gewinnen Sammelklage gegen die Volksbank

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Produktinformationsblätter, die die Bank zwischen 2012 und 2015 beim Verkauf eigener Aktien verwendet hatte. Nach Auffassung des Gerichts waren diese Informationen irreführend und unvollständig. Insbesondere sei das Risiko der mangelnden Handelbarkeit der Aktien nicht ausreichend erklärt worden. Anleger hätten dadurch den Eindruck gewinnen können, ihre Aktien jederzeit und ohne größere Verluste wieder verkaufen zu können.
Die Richter kamen zum Schluss, dass die Bank ihre gesetzlichen Informationspflichten verletzt habe. Viele der betroffenen Kunden galten als vorsichtige oder konservative Anleger. Dennoch seien ihnen hochriskante und schwer verkäufliche Wertpapiere angeboten worden, ohne die damit verbundenen Risiken klar darzustellen.
Das Gericht sieht einen direkten Zusammenhang zwischen den mangelhaften Informationen und den Anlageentscheidungen der Sparer. Deshalb wurden sowohl Schadenersatzansprüche als auch die Möglichkeit zur Auflösung der Kaufverträge anerkannt.
Ein Meilenstein
Am 25. Juni soll nun ein Sachverständigenverfahren beginnen. Dabei wird für jeden Kläger einzeln ermittelt, welche Beträge zurückerstattet werden müssen und wie hoch die Entschädigungen ausfallen.
Vertreter der Kläger sprechen von einem Meilenstein für den Verbraucherschutz in Italien. Sie kritisieren zugleich, dass die Bank den Konflikt nicht bereits früher außergerichtlich gelöst habe. Nach Einschätzung der Kläger könnten zusätzlich Verzugszinsen und Wertanpassungen fällig werden, was die Kosten für die Bank weiter erhöhen würde.






