von ih 06.06.2026 13:35 Uhr

Gesetzesvorschlag zu Online-Kommentaren wird ausgearbeitet

Justizministerin Anna Sporrer und der für Medien zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) haben einen Gesetzesvorschlag für den Umgang mit beleidigenden Kommentaren auf Social-Media und missbräuchlichen Abmahnwellen an die Koalitionspartner ÖVP und NEOS geschickt. Das Medienrechtsänderungsgesetz ging heute in die politische Koordinierung und soll rasch in den parlamentarischen Prozess kommen, wie es in einer Stellungnahme hieß.

APA/AFP

Die ÖVP hat sich in einer ersten Reaktion verhalten gezeigt. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) äußerte Zweifel, ob eine Änderung der Haftungsregeln die Verantwortung dahin verlagert, wo sie tatsächlich liege: „Solange Täter im Schutz der Anonymität agieren können, bleibt jede Reform Stückwerk.“

Die NEOS wiederum hatten selbst eine „rasche Reparatur“ gefordert. „Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt“, so Justizsprecherin Sophie Wotschke. Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, „geht völlig an diesem Ziel vorbei“.

Im Kern geht es darum, dass derzeit Medieninhaber und Social-Media-User für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Postings verantwortlich gemacht werden können. Nach derzeitiger Rechtslage müssen sie diese Kosten selbst dann zahlen, wenn sie die betroffenen Inhalte bereits vor Einleitung eines Verfahrens freiwillig und sofort gelöscht hatten. Teils wurde die bisherige Regelung für gezielte Abmahnwellen missbraucht.

Nun verpflichtende Voraufforderung statt unmittelbarer Antragstellung vorgesehen

Der Gesetzesvorschlag sieht nun eine außergerichtliche Aufforderung vor der gerichtlichen Antragstellung vor. Antragsteller müssen Medieninhaber oder Social-Media-User zunächst schriftlich auffordern, binnen drei Werktagen die beanstandeten Inhalte zu entfernen, deren Verbreitung zu unterbinden oder eine entsprechende Veröffentlichung vorzunehmen.

Erst wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird und der Antrag des bzw. der Betroffenen berechtigt ist, trägt der Medieninhaber die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, hieß es. Die Neuregelung orientiert sich damit an bestehenden zivilrechtlichen Kostentragungsregelungen und soll Missbrauch entgegenwirken.

Geschäftemacherei muss beendet werden

„Seitenbetreiber haben eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihrer Seite erscheinen – auch für beleidigende, diffamierende oder Hasskommentare“, betonte Babler. Freilich würden Opfer derartiger Postings weiterhin geschützt. Wenn die aktuelle Rechtslage aber für Geschäftemacherei instrumentalisiert wird, müsse das beendet werden.

Justizministerin Sporrer sieht in der Neuregelung „eine ausgewogene Lösung“. Wer Inhalte nach Aufforderung rasch entfernt oder berichtigt, soll nicht mit Verfahrenskosten belastet werden, so Sporrer: „Wir erhalten damit den effektiven Rechtsschutz gegen Hass im Netz und schützen gleichzeitig vor allem kleinere Medien und Privatpersonen vor der ungerechtfertigten Ausnützung dieses unverzichtbaren Rechtsbehelfs.“

Dem Rechtsstaat abträglich sei, wenn Rechtsinstrumente als Geschäftsmodell zur Erzielung von Profit missbraucht werden.

apa

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