von lif 30.05.2026 10:54 Uhr

Glovo-Fall mit Folgen: Wie geht es Südtirols Lieferfahrern?

Mit den Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen die Lieferplattform Glovo/Foodinho ist ein Thema in den Fokus gerückt, das auch in Südtirol Spuren hinterlässt: die Arbeitsbedingungen der sogenannten „Rider“. In einem Webinar der Reihe „AFI im Dialog…“ hat das Arbeitsförderungsinstitut (AFI) die Schattenseiten der Plattformökonomie beleuchtet.

Bild: APA

In Italien sind rund 40.000 Fahrradkuriere im Einsatz, der Großteil von ihnen formal als Selbstständige eingestuft. Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft den Plattformen vor, dass die Rider in der Praxis allerdings wie abhängig Beschäftigte arbeiteten, ohne in den Genuss der entsprechenden Rechte zu kommen. Die Rede ist sogar von einer Art „digitalem Caporalato“, also einer digitalen Ausbeutung.

Zwischen 100 und 120 Rider in Bozen

Auch in der Landeshauptstadt Bozen sei das Phänomen angekommen, so das AFI in einer Aussendung. Schätzungen zufolge seien dort derzeit zwischen 100 und 120 Rider unterwegs. Ein zentrales Problem ist die geringe Entlohnung, denn pro Lieferung gibt es nur rund drei bis vier Euro. Andrea Beggio von der Gewerkschaft NIdiL AGB/CGIL kritisiert auch die Anreizsysteme: „Es gibt Anreize für besonders schwierige Lieferungen oder Lieferungen bei schlechtem Wetter. Dass die Plattform in solchen Situationen 50 Cent mehr locker macht, lässt sich auch als Monetarisierung der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer interpretieren.“

Hinzu komme die starke Isolierung der Beschäftigten, die eine gewerkschaftliche Organisierung erschwert. Alessandro Mancuso berichtet, dass sich die Rider untereinander oft als Konkurrenten sähen. Dadurch fehle die nötige Solidarität, um die eigene Situation zu verbessern.

Selbstständig oder abhängig beschäftigt?

Der Kern des Problems sei die rechtliche Einstufung, weil es den Ridern formal freisteht, sich in die App einzuloggen, behandeln die Plattformen sie als freie Mitarbeiter und entziehen sich damit Verpflichtungen wie bezahltem Urlaub, Arbeitszeitbegrenzungen oder Überstundenzuschlägen.

Hoffnung setzen die Gewerkschaften in die EU-Richtlinie 2024/2831, die eine starke gesetzliche Vermutung der abhängigen Beschäftigung einführt und die Beweislast den Plattformen zuweist. Das italienische „Decreto 1° maggio“ habe dieses Prinzip nach Kritik der Gewerkschaften allerdings verwässert. Roberta Turi vom Nationalsekretariat NIdiL CGIL sagt: „Die europäische Richtlinie 2024/2831 ist klar: Die Beweislast für die Art des Arbeitsverhältnisses liegt bei den Plattformen. Das Dekret vom 1. Mai führt hingegen nur eine bedingte Vermutung der abhängigen Beschäftigung ein.“ Die Ratifizierung im Parlament biete nun die Gelegenheit zur Nachbesserung.

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