Achtung Bauern: Traktoren müssen jetzt zum „TÜV“

Betroffen sind vorerst alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5, die in den Jahren 2017 bis 2022 erstmals zugelassen wurden. Die Vormerkung ist direkt an den Schaltern der Landesprüfstelle für Fahrzeuge oder über eine der in Südtirol tätigen Autoagenturen möglich, berichtet das LPA in einer Aussendung. „Unser Ziel ist einfach: klare Fristen, rechtzeitige Termine und möglichst wenig Aufwand für die Betriebe. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist der Traktor ein zentrales Arbeitsmittel. Deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Fahrzeughalter rechtzeitig wissen, was zu tun ist und wie sie weiterhin rechtssicher unterwegs sein können“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wird empfohlen, die Vormerkung innerhalb Juni 2026 zu beantragen. So darf auch nach dem 30. Juni bis zum festgelegten Termin der Hauptuntersuchung weiterhin auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Für Traktoren mit Erstzulassung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gilt hingegen der 31. Dezember 2026 als Stichtag.






