Polizeikontrolle: Deutsch ist Pflicht

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Wie stol berichtet, hatte das höchste italienische Gericht über den Fall eines Südtirolers zu entscheiden, dem Alkohol am Steuer vorgeworfen wurde. Dem Mann wurde zur Last gelegt, einen Alkoholtest verweigert zu haben. Der Grund dafür war jedoch ein anderer als angenommen. Er hat die Anweisungen der Beamten schlichtweg nicht verstanden und konnte der Aufforderung daher gar nicht richtig nachkommen.
Genau hier setzten die Richter an. Weil die Einsatzkräfte den Betroffenen nie nach seiner Muttersprache gefragt haben, war ihr Vorgehen rechtlich nicht haltbar. Die Folge: Das ursprünglich verhängte Bußgeld in Höhe von 6.750 Euro wurde in Rom wieder aufgehoben.
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23.05.2026





