von mmh 20.05.2026 16:25 Uhr

„Kinder haben Rechte – unabhängig von ihrer Herkunft“

Der Nationalrat hat ein neues Paket für die gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union beschlossen. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim spricht dabei von einem „wichtigen Schritt für den Kinderschutz“ und betont insbesondere die Einführung der automatischen Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Österreich.

(Bild: SPÖ)

EU-Asylsystem als größte Reform seit 20 Jahren

Yildirim verweist darauf, dass sich die EU auf ein gemeinsames Asylsystem geeinigt habe. „Die EU hat sich endlich auf ein gemeinsames Asylsystem geeinigt. Und damit auf die größte Reform seit 20 Jahren. Ab dem 12. Juni gelten einheitliche Regeln und Pflichten. Alle EU-Länder müssen sich gemeinsam der Herausforderung stellen“, sagte die SPÖ-Justizsprecherin im Nationalrat.

Mit dem Beschluss im Parlament seien nun auch in Österreich die Weichen gestellt worden. Ziel sei es, klare Regeln, schnelle und transparente Verfahren zu schaffen. Gleichzeitig betonte Yildirim die Bedeutung der Grundrechte und Grundwerte, deren Einhaltung künftig überprüft werden soll. Diese Aufgabe werde der Volksanwaltschaft übertragen.

Neue Rolle für die Volksanwaltschaft

Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die neue Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Diese soll künftig darauf achten, dass Grundrechte und Grundwerte im Asylsystem eingehalten werden. „Die Volksanwaltschaft wird mit dieser Aufgabe betraut und wird künftig darauf achten. Danke dafür!“, so Yildirim.

Automatische Obsorge für unbegleitete Minderjährige

Besonderes Augenmerk legt die Reform auf den Kinderschutz. Die automatische Obsorge soll künftig ab dem ersten Tag der Ankunft in Österreich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten. Laut Yildirim sei dies ein entscheidender Fortschritt.

„Das ist ein guter Tag für den Kinderschutz. Kinder haben Rechte. Unabhängig von ihrer Herkunft. Die automatische Obsorge sichert ihre Rechte und bietet besseren Schutz und sie gibt den Behörden Rechtssicherheit“, sagte die SPÖ-Justizsprecherin. Damit werde ein Versprechen aus dem Regierungsprogramm umgesetzt und ein menschenrechtskonformer Umgang mit schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen sichergestellt.

Mit der neuen Regelung entfallen künftig die pflegschaftsgerichtlichen Verfahren an den Bezirksgerichten. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen, in denen die Minderjährigkeit zweifelhaft ist.

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