von lif 18.05.2026 14:54 Uhr

Geförderter Wohnbau: Das ändert sich jetzt für die Gemeinden

Mit der Wohnreform 2025 haben sich auch die Regeln für die Zuweisung von Flächen im geförderten Wohnbau verändert. Damit die Südtiroler Gemeinden die notwendigen Anpassungen auf lokaler Ebene umsetzen können, wurde nun eine neue Musterverordnung ausgearbeitet.

Symbolbild von Photo Mix auf Pixabay

Die neue Musterverordnung wurde auf Initiative des Südtiroler Gemeindenverbandes in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Wohnbau erstellt. Sie dient den Gemeinden als Grundlage für ihre eigenen Verordnungen. „Das Landesgesetz eröffnet den Gemeinden einen gewissen Ermessensspielraum. Die neue Musterverordnung schafft dafür Rechtssicherheit und ermöglicht es den Gemeinden, die Kriterien innerhalb der gesetzlichen Grenzen in begrenztem Maß an die lokalen Gegebenheiten anzupassen“, erklärt Wohnbau-Landesrätin, Ulli Mair.

Durch die Wohnreform 2025 gibt es einige Neuerungen, vor allem bei den Zugangskriterien und den Einkommensgrenzen. So müssen Mitglieder von Wohnbaugenossenschaften oder Einzelgesuchsteller in Zukunft ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der jeweiligen Gemeinde haben und mindestens fünf Jahre in Südtirol ansässig sein. Auch die Einkommensgrenzen wurden neu festgelegt: Als Obergrenze wird das Gesamteinkommen der fünften Einkommensstufe herangezogen. Neu ist außerdem, dass auch der gemeinnützige Wohnbau explizit zur Förderschiene zugelassen ist.

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