von lif 16.05.2026 14:50 Uhr

E-Roller-Fahrer aufgepasst: Das ändert sich jetzt

Wer in Südtirol mit einem Elektro-Roller unterwegs ist, muss sich auf wesentliche Neuerungen einstellen. Ab heute, den 16. Mai, gilt italienweit eine Kennzeichenpflicht, zwei Monate später wird auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat die wichtigsten Informationen zu Fristen, Kosten und Sicherheit zusammengefasst.

Symbolbild von Thomas G. auf Pixabay

Mit dem Gesetz Nr. 177/2024 reagiert der Gesetzgeber auf die steigenden Unfallzahlen mit Kleinst-Elektrofahrzeugen. Ziel ist es, die Roller besser identifizieren zu können und alle Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.

Ab dem heutigen Samstag muss jeder E-Roller mit einem Identifikationskennzeichen ausgestattet sein. Beantragt wird es online über das „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE. Die Gebühren belaufen sich auf insgesamt 33,66 Euro. Das Kennzeichen ist personengebunden und nicht an das Fahrzeug gebunden. Bei einem Neukauf kann es auf das neue Fahrzeug übertragen werden. Der Aufkleber muss gut sichtbar am hinteren Schutzblech oder an der Lenkstange angebracht werden. Diebstahl oder Verlust müssen innerhalb von 48 Stunden bei Polizei oder Ordnunghüter angezeigt und das Protokoll auf dem Portal hochgeladen werden.

Versicherungspflicht ab 16. Juli

Zwei Monate später folgt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Versichert werden müssen Schäden an Dritten, also an Personen, Sachen und Tieren, mit einer Mindestsumme von 7,8 Millionen Euro, analog zur Kfz-Haftpflicht.

Verbraucher haben dabei zwei Möglichkeiten: Zum einen kann die bestehende private Haftpflichtversicherung (Familienhaftpflicht) erweitert werden. Die VZS empfiehlt, sich dringend bei der eigenen Versicherung zu erkundigen, ob der bestehende Schutz angepasst werden kann, weil das vermutlich die günstigere Variante wäre. Standard-Verträge decken versicherungspflichtige Fahrzeuge nämlich meist nicht ab. Die zweite Möglichkeit ist der Abschluss einer eigens für E-Roller gedachten Haftpflichtversicherung. Wie sich der Tarifmarkt hier entwickeln wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Die VZS rät, mehrere Angebote einzuholen.

Helmpflicht bereits in Kraft

Die Helmpflicht gilt bereits jetzt und ausnahmslos für alle Fahrer. Der Helm muss nach UNI EN 1078 oder UNI EN 1080 zertifiziert sein. Ein einfacher Freizeithelm ohne entsprechende CE-Kennzeichnung reicht nicht aus.

Saftige Strafen bei Verstößen

Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss tief in die Tasche greifen. Die Bußgelder können dabei auch zusammengezählt werden:

  • Fehlendes Kennzeichen: 100 bis 400 Euro (bei Wiederholung wird das Fahrzeug eingezogen)
  • Fehlende Versicherung: 100 bis 400 Euro sowie sofortige Beschlagnahmung
  • Fahren ohne Helm: 50 bis 250 Euro
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