Gift auf Spielplätzen in Natz: Experten schlagen Alarm

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in Südtirol über die Belastung von Spielplätzen mit Pestizidrückständen hat die Bürgerliste Natz-Schabs drei Fachleute aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Bewertung des Wirkstoffs Fluazinam hinzugezogen.
Einschätzungen aus der Wissenschaft
Prof. Dr. Johann Zaller von der Universität für Bodenkultur in Wien erklärt dazu:
„Zu Fluazinam habe ich noch eine ganze Reihe gravierender Gesundheitsgefährdungen gefunden (Kann Kind im Mutterleib schädigen, Hautallergien, akute Giftigkeit beim Einatmen, gravierende Auswirkungen auf das Grundwasser, sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung). Außerdem stellt Fluazinam eine Ewigkeitschemikalie dar und das Abbauprodukt TFA. TFAs gelten als reproduktionstoxisch und hormonell wirksam. Für hormonelle Wirksamkeit sind Grenzwerte irrelevant. Die Tatsache, dass es sich um eine Ewigkeitschemikalie handelt ist auch sehr wichtig, weil es sich um extrem persistente und hochmobile Chemikalien handelt, die irgendwann auch im Trinkwasser landen. Eine Verharmlosung der Situation ist definitiv fehl am Platz.“
Auch Dr. Caroline Linhart, Umweltepidemiologin an der Universität Neuenburg in der Schweiz, sieht Handlungsbedarf:
„Fluazinam ist ein Wirkstoff mit problematischer Gefahrenklassifizierung und gerade auf Spielplätzen, also an Orten für besonders sensible Bevölkerungsgruppen, ist der Nachweis eines solchen Wirkstoffs aus Vorsorgeperspektive erklärungsbedürftig. Die Bevölkerung hat das Recht zu wissen, warum ein als problematisch eingestufter Pestizidwirkstoff auf Kinderspielplätzen nachweisbar ist. Mehrere unabhängige wissenschaftliche Publikationen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Spielplätze in Südtirol während der Spritzsaison wiederholt mit Pestizidrückständen belastet sind und der Schutz sensibler Bereiche weiterhin unzureichend ist.“
Kritik an behördlichen Bewertungen
Der deutsche Toxikologe Dr. Peter Clausing äußert sich ebenfalls zur aktuellen Diskussion:
„Auch wenn hier zum Vergleich behelfsweise der Grenzwert für Salat herangezogen wurde, denn für Gras auf Spielplätzen gibt es keine Grenzwerte, so ist der MRL offiziell festgelegt und wurde um das 1,5-Fache bzw. 2,3-Fache überschritten. Die Sanitätsbehörde sollte ihre Rechenspiele sein lassen. Was bei diesen Rechenspielen nicht berücksichtigt wird, sind mögliche Mehrfachrückstände, unterschiedliche Expositionswege, Mehrfachexpositionen – insbesondere über die Atemwege – sowie die besondere Empfindlichkeit von Kindern.“






