Sommerfahrverbote starten am 1. Mai

Die Fahrverbote gelten bis 1. November jeweils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen von 7 bis 19 Uhr. Betroffen sind ausgewählte Straßen im Großraum Innsbruck sowie in den Bezirken Reutte, Imst und Kufstein. Die Verbote richten sich ausschließlich gegen Fahrzeuge, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen. Anrainer, Gäste sowie Liefer- und Versorgungsverkehr sind ausgenommen, teilt das Land Tirol in einer Aussendung mit.
Heuer kommen im Bezirk Kufstein neue Abschnitte hinzu: Die Wildbichler Straße in Fahrtrichtung Ebbs sowie Gemeindestraßen in Walchsee sind erstmals von den Fahrverboten betroffen. Verkehrslandesrat René Zumtobel begründet dies mit der verschärften Verkehrssituation in diesen Bereichen an stark frequentierten Tagen.
Kontrolle und Navi-Pflicht
Kontrolliert werden die Fahrverbote von der Polizei sowie von eigens vom Land beauftragten Sicherheitsorganen. Landeshauptmann Anton Mattle und Landesrat Zumtobel erwarten zudem, dass Navigationssoftwareanbieter die Fahrverbote nach der jüngsten gesetzlichen Änderung auf Bundesebene entsprechend in ihre Systeme einpflegen, damit Ausweichrouten gar nicht erst angezeigt werden.
Eine Übersicht aller gesperrten Strecken und Dosierampeln ist auf der Website der Tiroler Landesregierung abrufbar.






