Prozess um Swift-Attentat gegen IS-Terrorzelle

Die Anklage geht davon aus, dass die drei glühende Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) waren und im Herbst 2023 übereingekommen waren, sich nicht bloß als Propagandisten für den IS zu betätigen. Sie wollten aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden mit einem Anschlag den Zielen des IS – dem Kampf gegen sogenannte Kuffar (Ungläubige, Anm.) – entsprechen.
In Umsetzung dessen begaben sie sich im März 2024 nach Istanbul, Dubai und Mekka, wobei sie der Staatsanwaltschaft zufolge jeweils Polizisten bzw. Sicherheitsleute töten wollten. Während Beran A. und Arda K. unverrichteter Dinge wieder aus Dubai bzw. Istanbul zurückkehrten, hatte Hasan E. am 11. März 2024 in Mekka vor der Al-Haram-Moschee – die größte Moschee der Welt, in ihrem Hof befindet sich mit der Kaaba das zentrale Heiligtum des Islam – einem Sicherheitsbeamten in den Hals gestochen.
Als ihn weitere Sicherheitskräfte überwältigten, stach und hieb er mit dem Messer noch auf diese ein und verletzte vier weitere Personen. Der 21-Jährige wurde festgenommen. Seither sitzt er in Saudi-Arabien in Haft, Vorbereitungen in seinem Prozess wurden dem Vernehmen nach zuletzt zur Beischaffung weiterer Beweismittel unterbrochen.
Spätere IS-ler lernten sich an Wiener HAK kennen
Kennen gelernt hatten sich die drei späteren IS-ler bereits im Jahr 2020. Sie waren damals 15 und besuchten dieselbe Handelsakademie (HAK) in Wien-Favoriten. Nach seinem Schulabbruch und einem einjährigen Aufenthalt in der Türkei kam Hasan E. 2022 mit einer strengeren Auslegung des Islam zurück nach Österreich, wo er sich dann dem Gedankengut des IS zuwandte.
Tief in die Welt des IS eingetaucht waren mittlerweile auch Beran A. und Arda K. Die drei tauschten sich intensiv aus. Speziell Hasan E. war am Ende offenbar nicht mehr bereit, von seinen terroristischen Absichten abzurücken.
Nicht geständig zu Beitrag zu versuchtem Mord in Mekka
Die Anklage, die nun mehrtägig in Wiener Neustadt verhandelt wird, wirft Beran A. und Arda K. vor, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt und jeweils einen psychischen Tatbeitrag zum versuchten Mord in Mekka geleistet zu haben. Dazu werden sich beide „nicht schuldig“ bekennen, teilten die Rechtsbeistände der beiden, Anna Mair und David Jodlbauer, in einer kurzen Stellungnahme mit. Hasan E. hätte in jedem Fall die von ihm geplante Tat in Mekka durchgezogen, hieß es auf APA-Anfrage.
In Berichten aus Saudi-Arabien, die nach der Festnahme des 21-Jährigen nach Österreich geschickt wurden, wurde mitgeteilt, Hasan E. habe bei der Befragung nach seinem Motiv erklärt, saudische Polizisten und Soldaten würden „unter der Herrschaft eines Tyrannen“ arbeiten. Nach Angaben von Arda K. – laut dem älteren Bruder von Hasan E. dessen einzige engere Bezugsperson neben seinem Vater und seiner Ex-Freundin – soll Hasan E. die saudische Regierung kritisiert haben, weil diese „anderen arabischen Ländern nicht hilft“.
Arda K. dürfte sein Handy und seinen Reisepass vernichtet haben, ehe er Istanbul verließ, ohne einen Anschlag zu begehen. Insofern ließ sich im Ermittlungsverfahren nicht über allfällige Chats eruieren, was den Sohn türkisch-slowakischer Eltern zur Aufgabe bewog. Während sich Arda K. nach seiner Rückkehr bis zu seiner Festnahme im April 2025 ruhig verhielt und auch kein weiterer Kontakt mit Beran A. belegt ist, setzte sich dieser nach seiner Rückkehr aus Dubai mit Anschlagsplänen auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien auseinander.
Anschlagspläne in Wien laut Anwältin unkonkret
„Zu den Anschlagsplänen in Wien ist er geständig“, kündigte Verteidigerin Mair an. Diese Pläne seien aber – etwa was die Wahl der Tatmittel betrifft – „unkonkret“ gewesen.
Mair dürfte damit auf den Umstand anspielen, dass ihr Mandant in sichergestellten Chats, die er wenige Tage vor dem Swift-Konzert mit anderen IS-Mitgliedern geführt hatte, Unsicherheit und Angst vor dem Sterben durchklingen ließ. Er soll sogar eine Ruqyah-Behandlung (eine spirituelle Heilmethode mittels Beschwörungsformeln, Anm.) erwogen haben, um diese zu überwinden.
Einer seiner Chat-Partner sprach ihm in holprigem Englisch gut zu: „My brother told me that you want to do jihad, but you are afraid of being killed. Killing means martyrdom for the sake of god.“
Staatsanwalt geht von Anschlag aus, wäre DSN Ausforschung nicht gelungen
Der Staatsanwalt hat dagegen keine Zweifel, dass es zu einem Anschlag im bzw. vor dem Happel-Stadion gekommen wäre, hätte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nicht von einem Partnerdienst im letzten Moment einen Hinweis auf Beran A. bekommen und diesen binnen weniger Tage ausforschen können. Der Ankläger verweist darauf, dass der 21-Jährige ab Mitte Juli 2024 gegenüber mehreren Chat-Partnern seine Anschlagspläne bekräftigt und sich sogar gefragt hatte, ob er dafür die Zustimmung des IS benötige („Brauch ich von ihnen eine Bestätigung oder ist es egal ob sie davon wissen was ich machen werde (…). Oder muss man sie kontaktieren und Bescheid geben wo man was vor hat“). Einen 15-jährigen Deutschen wollte er laut Anklage sogar zum Mitmachen bewegen: „Möchtest du einen gleichzeitigen Angriff machen… Du bei dir ich hier.“
Fest steht, dass Beran A. wiederholt versucht hatte, Schusswaffen und eine Handgranate zu kaufen. Er besorgte sich auch einen Bombenbauplan und die nötigen Ingredienzen für die Herstellung eines Sprengsatzes. Diese wurden bei einer Hausdurchsuchung im Zuge der Festnahme des jungen Mannes im Wohnhaus seiner Eltern sichergestellt, wie die DSN seinerzeit in einem Bericht vermerkte: „In der Küche konnten Gegenstände zur Herstellung einer USBV (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung, ein Synonym für eine Sprengfalle, Anm.) vorgefunden werden. Im Kühlschrank konnte eine Glasflasche mit 45 Gramm flüssigem TATP (Acetonperoxid, ein explosives Gemisch aus Alltagschemikalien wie Wasserstoffperoxid, Aceton und Säure, die in jeder Drogerie erhältlich sind, Anm.) aufgefunden werden. Schnelltest durch BK (Bundeskriminalamt, Anm.) verlief positiv.“
Nach seiner Festnahme hatte der 20-Jährige zugegeben, er habe mit einem Auto mit Sprengstoff, Messern und Macheten zum Ernst-Happel-Stadion fahren und vor dem Stadion „ungläubige“ Taylor-Swift-Fans töten wollen. Ob mittels Sprengstoff oder mit den Stichwaffen, habe er sich offengelassen. Das hätte er kurzfristig, angepasst an die konkrete Situation vor Ort, entschieden.
Vier Verhandlungstage anberaumt
Inwieweit diese Verantwortung aufrecht bleibt, wird die auf insgesamt vier Tage anberaumte Verhandlung zeigen. Erwiesen dürfte sein, dass für Beran A. der IS-Anhänger, der am 2. November 2020 bei einem Anschlag in der Wiener Innenstadt vier Personen getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde, eine Art Vorbild war. Auch das zeigen ausgelesene Chats. Beide Männer haben bzw. hatten nordmazedonische Wurzeln, beide legten binnen kurzer Zeit mittels Steroiden an Muskelmasse zu und ließen sich einen Vollbart wachsen, beide ähnelten äußerlich dem, wie man sich einen typischen Islamisten vorstellt.
Die Verhandlung gegen Beran A. und Arda K. – beide wurden in der Vorwoche in die JA Wiener Neustadt überstellt – wird unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Vorgeworfen werden den beiden mutmaßlichen IS-Anhängern zahlreiche terroristische Straftaten. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen ihnen – unter Berücksichtigung des noch nicht vollendeten 21. Lebensjahres zu den Tatzeitpunkten – nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.
apa






