von Alexander Wurzer 23.04.2026 11:00 Uhr

Bianchi verharmlost den Skandal um gefälschte Zweisprachigkeitsnachweise

Es gibt politische Wortmeldungen, die mehr offenbaren, als ihrem Verfasser lieb sein dürfte. Die jüngste Stellungnahme von Landesrat Christian Bianchi zum Skandal um gefälschte Zweisprachigkeitsnachweise gehört genau in diese Kategorie. Denn wer in einer solchen Affäre nicht zuerst und mit aller Klarheit den Angriff auf Recht, Fairness und Autonomie benennt, sondern den Blick möglichst rasch auf das angeblich „starre System“ lenkt, betreibt keine nüchterne Analyse. Er betreibt politische Verschiebung.

(Foto: LPA/Greta Stuefer)

Ja, der Ausgangspunkt ist eindeutig: Wer einen gefälschten Zweisprachigkeitsnachweis vorlegt, um im öffentlichen Dienst in Südtirol zu arbeiten, hat schweres Unrecht begangen. Es geht hier nicht um eine bloße Formalität und schon gar nicht um ein Kavaliersdelikt. Es geht um Betrug, um Täuschung gegenüber der öffentlichen Hand und um die gezielte Umgehung jener Regeln, die in Südtirol Ausdruck der Autonomie und des Minderheitenschutzes sind.

Bianchi verschiebt den Fokus

Gerade deshalb ist es politisch so bezeichnend, wie Bianchi argumentiert. Er erklärt zwar, die Grundsätze von Zweisprachigkeit und Proporz nicht in Frage stellen zu wollen. Im selben Atemzug aber liefert er genau jenes Narrativ, das diese Grundsätze aushöhlt: Nicht nur die Täter seien das Problem, sondern auch das System. Wer so redet, relativiert den Kern des Skandals. Plötzlich steht nicht mehr die Fälschung im Mittelpunkt, sondern die angebliche Härte jener Regeln, die man bewusst umgehen wollte.

Das ist ein altbekanntes Muster. Man versichert, selbstverständlich zu den Grundprinzipien zu stehen, um unmittelbar danach deren praktische Geltung als lebensfremd oder reformbedürftig darzustellen. Genau auf diese Weise werden Schutzmechanismen nicht frontal angegriffen, sondern schleichend entwertet.

Der Zweisprachigkeitsnachweis ist kein bürokratisches Hindernis

Dabei ist der Zweisprachigkeitsnachweis in Südtirol nicht irgendein bürokratisches Ärgernis, das man je nach Personalmangel lockern kann. Er ist Ausdruck eines ganz konkreten Rechts der Bürger. Wer mit öffentlichen Stellen zu tun hat, muss sich darauf verlassen können, in der eigenen Sprache bedient zu werden. Für die deutsche und ladinische Volksgruppe ist das keine Nebensächlichkeit, sondern ein tragender Pfeiler des Minderheitenschutzes.

Genau hier liegt der eigentliche Skandal hinter dem Skandal: Dass nun ausgerechnet jener politische Zugang hofiert wird, der aus einem Angriff auf die Zweisprachigkeit eine Debatte über die angebliche Härte des Systems machen will. Das ist, als würde man nach einem Einbruch nicht über den Täter sprechen, sondern darüber, ob Türen und Schlösser nicht vielleicht zu abschreckend seien.

Personalmangel rechtfertigt keinen Rechtsbruch

Bianchi begründet seine Sichtweise unter anderem mit dem Personalmangel, besonders im Gesundheitswesen. Der Mangel an Ärzten, Pflegekräften und anderem Personal ist real. Aber aus einem Missstand folgt noch keine Entschuldigung für Betrug. Im Gegenteil: Gerade dort, wo sensible öffentliche Dienste betroffen sind, muss die Rechtsstaatlichkeit umso konsequenter verteidigt werden.

Natürlich muss das Land Wege finden, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen. Verfahren können verbessert und Sprachförderung ausgebaut werden. Darüber kann und soll man reden. Aber das hat mit gefälschten Zweisprachigkeitsnachweisen nichts zu tun. Wer beides vermischt, betreibt keine Problemlösung, sondern politische Nebelproduktion.

Auch bei der Gehaltsfrage relativiert Bianchi

Besonders entlarvend ist auch Bianchis Haltung zur möglichen Rückforderung von Gehältern. Er hält es für falsch, den Betroffenen die gesamten Bezüge zurückzuverlangen, wenn die Arbeit doch geleistet worden sei. Damit blendet er aber den entscheidenden Punkt aus: Die Anstellung war überhaupt nur durch einen mutmaßlich falschen Nachweis möglich. Wer sich mit einer Fälschung Zugang zum öffentlichen Dienst verschafft, hat diesen Arbeitsplatz nicht rechtmäßig erhalten. Damit wurden womöglich auch ehrliche Bewerber benachteiligt.

Es geht also nicht bloß um die Frage, ob gearbeitet wurde. Es geht um Fairness, Rechtsstaat und Vertrauen in die öffentliche Verwaltung. Wer diese Dimension ausblendet, verharmlost den Betrug.

Wer die Zweisprachigkeit relativiert, rüttelt an der Autonomie

Noch schwerer wiegt in Südtirol die politische Dimension. Die Zweisprachigkeit ist kein dekorativer Zusatz, sondern ein Schutzmechanismus. Sie garantiert, dass die deutsche und ladinische Volksgruppe im öffentlichen Raum nicht auf guten Willen oder Zufall angewiesen sind. Wer nun aus einem Fälschungsskandal eine Debatte darüber macht, ob diese Anforderungen nicht zu streng seien, verschiebt die Diskussion in eine gefährliche Richtung.

Denn Südtirol hat seine Autonomie nicht geschenkt bekommen. Der Schutz der deutschen und ladinischen Sprache im öffentlichen Dienst ist Teil eines hart errungenen Gleichgewichts. Wer daran rüttelt, weil dessen konsequente Anwendung unbequem geworden ist, legt Hand an das Fundament dieses Landes.

Nicht das System hat betrogen

Man kann es deshalb nicht deutlich genug sagen: Nicht das System hat betrogen. Nicht die Zweisprachigkeit hat Urkunden gefälscht. Nicht die Autonomie hat sich unrechtmäßig Zugang zu öffentlichen Stellen verschafft. Betrug begangen haben Menschen, die Regeln bewusst umgehen wollten. Und politisch problematisch sind jene, die diesen Betrug nun dazu benutzen, den Sinn dieser Regeln selbst zu relativieren.

Christian Bianchi hätte in dieser Affäre die Möglichkeit gehabt, klar Stellung zu beziehen: gegen Betrug, gegen die Aushöhlung des Rechts und für die volle Geltung der Zweisprachigkeit als Schutzinstrument unserer Autonomie. Stattdessen hat er sich dafür entschieden, Verständnis für die angebliche Härte des Systems zu wecken und damit den Fokus zu verschieben.

Das ist keine Kleinigkeit. Es ist eine politische Botschaft. Denn wer heute die Verbindlichkeit des Zweisprachigkeitsnachweises relativiert, relativiert morgen den Minderheitenschutz. Und wer den Minderheitenschutz relativiert, rüttelt am Kern unserer Autonomie.

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