Abschussverordnung für Risikowolf in Innsbruck-Land erlassen

Hintergrund der Verordnung sind wiederholte Nachweise eines Wolfs im Gemeindegebiet von Gschnitz. In den vergangenen Tagen wurde das Tier mehrfach in unmittelbarer Nähe zu bewohnten Gebäuden gesichtet. Die Hinweise stammen sowohl aus direkten Sichtungsmeldungen als auch aus ausgewertetem Videomaterial.
Die Tiroler Landesregierung stuft das Verhalten des Tieres als auffällig ein, da es sich wiederholt in Siedlungsnähe aufgehalten hat. Mit der Abschussverordnung soll möglichen Gefährdungen für Menschen und Nutztiere vorgebeugt werden.
Gleichzeitig richtet das Land Tirol einen Appell an die Bevölkerung: Sichtungen von Großraubtieren sollen möglichst rasch gemeldet werden – entweder über das offizielle Online-Formular des Landes oder direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Für die fachliche Bewertung seien insbesondere Fotos oder Videos von großer Bedeutung.






