Land will Ortspolizei ausbauen und stärken

LR Mair will „Anreize schaffen“
An der Ausarbeitung des Gesetzes wurde seit Jahresbeginn gemeinsam mit Gemeinden und Vertretern der Ortspolizei gearbeitet.
Ein erster Entwurf wurde im März positiv begutachtet, im Oktober folgte die Vorstellung bei den Bürgermeistern. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur weiteren Begutachtung vorgelegt.
„Ich möchte Anreize schaffen, damit alle Gemeinden über eine Ortspolizei verfügen und diese als ersten Ansprechpartner in Fragen der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen wird – auch als wichtiges Bindeglied zu den staatlichen Sicherheitskräften“, erklärte Landesrätin Ulli Mair.
Einen Ortspolizisten auf tausend Bewohner
Kernstück der Reform ist die Aufwertung der Ortspolizei zu einem gleichwertigen Teil des Präventions- und Sicherheitssystems. Sie soll künftig nicht mehr primär als Kontroll- und Straforgan wahrgenommen werden, sondern als professionelle, verlässliche und zweisprachige Sicherheitskraft vor Ort.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jede Gemeinde über ein Ortspolizei-Korps verfügen soll. Dieses kann eigenständig, über eine Bezirksgemeinschaft oder im Rahmen einer übergemeindlichen Zusammenarbeit geführt werden – eine Lösung, die insbesondere für kleinere Gemeinden attraktiv sein könnte. Ein Korps besteht aus mindestens sieben Ortspolizistinnen und Ortspolizisten und wird von einem Kommandanten geleitet.
Als personellen Richtwert nennt das Gesetz einen Ortspolizisten pro tausend Einwohner. Derzeit liegt der Landesdurchschnitt bei etwa einem Beamten pro 2.000 Einwohner, wobei größere und touristische Gemeinden diesen Wert vielfach bereits erreichen. Verpflichtend ist der Richtwert nicht – seine Umsetzung soll vielmehr durch zusätzliche Landesmittel gefördert werden.
Ortspolizei langfristig stärken
Die angekündigte Anreizfinanzierung soll sowohl den Personalausbau als auch übergemeindliche Strukturen unterstützen und gilt auch für Gemeinden, die den Richtwert bereits erfüllen. Gemeinden, die sich gegen einen Ausbau entscheiden, müssen zwar keine Sanktionen befürchten, erhalten aber auch keine zusätzlichen Mittel.
Neben dem quantitativen Ausbau legt der Gesetzentwurf auch einen starken Fokus auf Qualität: Für Ortspolizisten ist eine verpflichtende Grundausbildung sowie eine kontinuierliche Weiterbildung vorgesehen.
Mit dem Gesetz will das Land Südtirol die Ortspolizei langfristig stärken und ihre Rolle als zentrale Säule der lokalen Sicherheit festigen.
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