von mmh 28.09.2025 14:10 Uhr

Islamische Feiertage in Deutschland erstmals im Gesetz verankert

Wie Oe24 berichtet können Muslime in Schleswig-Holstein künftig an zwei religiösen Festtagen offiziell frei bekommen: dem ersten Tag des Ramadanfestes sowie dem ersten Tag des Opferfestes. Das Bundesland hat dazu einen Vertrag mit dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland e. V. unterzeichnet.

APA (Symbilbold/dpa)

Zwei Tage frei für Muslime

Der Vertrag sieht vor, dass Schüler, Beamte und Beschäftigte an diesen Tagen schulfrei oder arbeitsfrei haben können. „Die religiöse Praxis wird damit anerkannt und respektiert“, heißt es aus dem zuständigen Bildungs- und Kulturministerium. Damit werden islamische Feiertage erstmals offiziell in das Sonn- und Feiertagsgesetz sowie ins Schulgesetz aufgenommen.

Neben den Feiertagen regelt der Vertrag auch weitere Punkte: Der Verband erhält das Recht, eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben und Imame auszubilden. Langfristig ist zudem die Einführung eines ordentlichen Schulfachs Islamische Religion vorgesehen.

„Wichtiges Zeichen der Anerkennung“

Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) sprach von einem „wichtigen Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften“. Muslime seien längst ein fester Teil der Gesellschaft, so Stenke.

Hintergrund

In Deutschland leben nach Angaben des Innenministeriums rund 5,6 Millionen Muslime, organisiert in etwa 2.600 Vereinen. Schleswig-Holstein ist eines der ersten Bundesländer, das islamische Feiertage offiziell anerkennt.

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