Flexible Maturaregelung für Schüler nach Amoklauf in Graz

Wegen der außergewöhnlichen, äußerst traumatischen Situation können alle Maturanten auf eigenen Wunsch ein Maturazeugnis erhalten, in dem die Jahresnote des entsprechenden Gegenstandes zugleich die Maturanote ist.Schüler, die sämtliche mündlichen Prüfungen oder einzelne mündliche Prüfungen der Matura absolvieren bzw. nachholen wollen, können dies regulär tun. Dies ist – in Absprache mit der Prüfungskommission – noch vor den Sommerferien oder auch im ersten Nebentermin im Herbst möglich, hieß es.
Die Entscheidung darüber, ob die mündliche Matura absolviert wird, müssen die Maturanten nicht sofort treffen. Sie können auch erst im Herbst entscheiden, welche Variante sie in Anspruch nehmen wollen. Die Regelung für die schriftlichen Klausuren gilt analog. Auch hier erhalten Maturanten die Möglichkeit, dass die Jahresnote in das Maturazeugnis übernommen wird.
APA/UT24Â






