Historisches Urteil im Mordfall Gröber

Der Prozess um den Mordfall Sigrid Gröber endete am 7. Februar vor dem Schwurgericht in Bozen mit der Verurteilung von Alexander Gruber zu 10 Jahren und 8 Monaten Haft. Neben den Angehörigen Gröbers, denen 530.000 Euro Schadenersatz zugesprochen wurden, erhielt auch das Land Südtirol 30.000 Euro, berichtet das Landespresseamt in einer Aussendung.
Erstmals Nebenkläger in einem Frauenmordprozess
Das Land Südtirol hatte sich, wie im Landesgesetz Nr. 13 vom 9. Dezember 2021 vorgesehen, erstmals als Zivilkläger an einem Strafprozess beteiligt, der einen Frauenmord zum Gegenstand hatte. Dieser Schritt erfolgte nach einem Gutachten des Landesbeirats für Chancengleichheit und einem Beschluss der Landesregierung. Der Angeklagte Alexander Gruber war zum Zeitpunkt der Tat am 19. Februar 2023 Landesangestellter, und das Geschehen hatte sich im Schulhof der Berufsschule „Kaiserhof“ in Meran ereignet. Im Februar 2024 wurde das Land Südtirol als Nebenkläger zugelassen und von Rechtsanwalt Lukas Plancker von der Anwaltschaft des Landes vor Gericht vertreten.
Ein Meilenstein
Der zugesprochene Schadenersatz sei ein Meilenstein, betonte Plancker. Das Schwurgericht habe nun bis zu 90 Tage Zeit, um die Begründung des Urteils zu hinterlegen. Der Rechtsanwalt verwies auf die steten Bemühungen der Landesverwaltung, Gewalt an Frauen durch gezielte Präventions-Initiativen entgegenzuwirken. Es gebe zahlreiche konkrete Hilfsangebote, wie die geschützten Wohnungen für Frauen, das Projekt Erika und den Solidaritätsbeitrag für Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind.
Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 13/2021 sieht vor, dass das Land Südtirol den zugesprochenen Schadenersatz Projekten zukommen lassen muss, die der Prävention von Gewalt an Frauen dienen.






