von lif 26.05.2024 18:29 Uhr

Für einen respektvollen Umgang im Internet

In der vergangenen Sitzung hat die Südtiroler Landesregierung wichtige Änderungen in den Kriterien für die Medienförderung beschlossen. Ziel ist es, eine Atmosphäre des Respekts und der Höflichkeit in der Online-Diskussion zu schaffen.

Nach der Sitzung der Landesregierung erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher den Journalisten die Änderungen bei den Kriterien für die Medienförderung. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

„Ein respektvoller Umgang im Internet ist von entscheidender Bedeutung für eine konstruktive Diskussionskultur und ein harmonisches Miteinander in unserer Gesellschaft“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu.

Für Online-Portale, die von der Förderung profitieren möchten, gelten künftig strengere Vorgaben für die Handhabe der Online-Foren. Betreiber müssen demnach journalistische Inhalte und Kommentare eindeutig voneinander getrennt darstellen. Nur registrierte Nutzer können Kommentare in Online-Foren posten und lesen, berichtet das LPA in einer Aussendung.

Auch Vizelandeshauptmann und Landesrat für Wirtschaft Marco Galateo befürwortete, dass das Land Südtirol mit den neuen Kriterien eine respektvolle, korrekte und moderate Kommunikation fördert. „Respekt in der Kommunikation muss ein Grundwert werden“, betonte er. Im Zeitalter des Internets, der sozialen Medien und der Online-Portale sei dies um so wichtiger. Für die Landesregierung sei eine respektvolle Kommunikation in lokalen Medien ein unverzichtbares Kriterium für den Zugang zu Beiträgen, betonte er.

Genauere Regelung

Genauer geregelt wird auch die Verpflichtung für die Betreiber, einer redaktionelle Moderation sowohl im Forum als auch in den sozialen Medien sicherzustellen. So sehen die Kriterien vor, dass Betreiber von geförderten Medien eine Netiquette für eine respektvolle Diskussion veröffentlichen müssen, auf die bei der redaktionellen Moderation verwiesen wird. Die Einhaltung dieser Vorgaben prüft der Landesbeirat für das Kommunikationswesen stichprobenartig. Wer sich nicht daran hält, wird nach einer Verwarnung von der Förderung ausgeschlossen.

Neu ist auch, dass für die Berechnung der Beiträge für Online-Portale künftig nur die Zugriffe berücksichtigt werden, die förderwürdige Inhalte betreffen und nicht von Cross-Links bereits geförderter Medien stammen.

Landeshauptmann Kompatscher betonte: „Mit diesen Maßnahmen möchten wir eine positive und respektvolle Online-Kommunikation fördern und sicherstellen, dass die Fördermittel sinnvoll und treffsicher eingesetzt werden.“

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

  1. Itstime
    27.05.2024

    Italienische Verfassung Art. 21. Sollte man kennen.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite