von ih 17.04.2024 14:14 Uhr

Mordprozess nach Messerangriffen auf Internet-Bekannte

Ein Mann aus München muss sich am Mittwoch und Freitag in Wels vor Gericht verantworten, weil er im Oktober 2023 eine Internet-Bekanntschaft in Regau (Bezirk Vöcklabruck) mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Die Anklage lautet auf Freiheitsentziehung, schwere Nötigung und versuchten Mord. Ein Urteil wird erst am Freitag erwartet.

APA/BERNHARD STEINMAURER

Der 26-Jährige israelische Staatsbürger bestritt vor Gericht den Vorsatz sowie die Tötungs- und Verletzungsabsicht. Er habe Suizid begehen wollen und sei deshalb zu seiner ehemaligen Internet-Beziehung für eine Aussprache gefahren, wie er in einer ersten ausführlichen Schilderung auf der Anklagebank angab.

Die Anklage hingegen sieht schon in der Tatsache, dass er mit Messer, Klebeband, Zange, Seil und schwarzen Fleece-Handschuhen angereist war, einen deutlichen Beleg für den Vorsatz. Beweise für den versuchten Mordvorwurf sollen dann im weiteren Verlauf des Prozesses auch Fotos vom Tatort und von den Verletzungen bringen. Aber vor allem die Einspielung der kontradiktorischen Vernehmung des Opfers werde nach Sicht der Staatsanwaltschaft Klarheit schaffen. „Diese Aussagen zeigen in seltener Deutlichkeit, was da passiert ist und welche Qualen die Frau in dieser Situation durchzumachen hatte.“

Der genaue Ablauf solle von beiden im Großen und Ganzen identisch geschildert worden sein. Die beiden haben eine Internet-Beziehung gehabt, die die Frau dann abgebrochen hatte. Am 17. Oktober fuhr er nach Regau, die Adresse hatte er aus den Video-Chats und Unterhaltungen geschlossen. Dort soll er sie – schon mit dem Messer in der Hand – in der Tiefgarage überfallen haben, wo er sie erstmals an der Hand verletzte. In der Wohnung habe er sie schließlich weiter bedroht, das Messer sei immer dabei gewesen, wie die Staatsanwältin ausführte.

Als schließlich die Nachbarn läuteten, verließen beide die Wohnung. Dort wollte der Angeklagte mit der Frau in ein Waldstück gehen, was die Frau verweigert haben soll. Als sich die Polizei näherte, habe sie der Angeklagte mit einem neun Zentimeter langen, tiefen Schnitt in der linken Halshälfte schwer verletzt. Die Verletzungen seien lebensbedrohlich gewesen und die Frau musste operiert werden.

Der Münchner flüchtete dann mit dem Auto. Am nächsten Tag konnte er im Zuge einer Großfahndung entdeckt und erst nach einem Autounfall festgenommen werden. Vor der Festnahme fügte er sich selbst eine Schnittwunde zu – in Suizidabsicht, wie er vor dem Richter angab. Die gut geschulten Cobra-Beamten retteten ihm das Leben.

apa

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