von hz 16.04.2024 09:33 Uhr

Freiheitliche: Arbeitnehmerfeindliche Regelung für Pendler

Auch heuer wieder konnten die Südtiroler Arbeitnehmer zwischen 5. Februar und 5. April um Pendler-Beiträge ansuchen. Es gibt dabei einige neue Regelungen für die Ansuchen: demnach wird nur der am häufigsten gearbeitete Turnus im Jahr 2023 für die Berechnung berücksichtigt. Die Freiheitlichen kritisieren diese Regelung.

Foto: Süd-Tiroler Freiheit

Sie führe zu einer ungleichen Behandlung von Arbeitnehmern, denn dadurch würden jene benachteiligt, die eine Vielzahl von Schichten machen müssen, schreibt Walter Frick, Bezirksobmann von Bozen Stadt und Land in einer Aussendung. Weiters müsse die Fahrtdauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 150 Minuten am Tag ausmachen, was auch neu sei. Die minimale Fahrtdauer müsse somit zweieinhalb Stunden ausmachen, wodurch mit dieser Regelung sehr viele Pendler nicht mehr berechtigt sind um das Fahrtengeld anzusuchen.

„Besonders eklatant ist, dass Arbeitnehmer mit 122 Arbeitstagen den gleichen Beitrag erhalten wie jene mit 200 Arbeitstagen. Diese Diskrepanz ignoriert die tatsächliche Belastung durch Pendelkosten und wirft Fragen nach der Fairness und der Zielgenauigkeit der Unterstützung auf. Beim Pendlergeld handelt es sich um eine finanzielle Erleichterung für jene, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln müssen und nicht immer auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, aufgrund der langen Wartezeiten oder ungünstigen Anbindungen“, so Frick.

Der freiheitliche Bezirk „Bozen Stadt & Land“ ruft die Landesregierung dazu auf, diese neue Regelung nochmal zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um eine gerechtere sowie effizientere Zugangsform des Fahrtkostenbeitrags zu gewährleisten. Eine umfassende Überarbeitung der Regelung bezüglich des Pendlergeldes sei erforderlich, damit Pendler, welche in Vergangenheit Anrecht auf einen finanziellen Beitrag hatten, auch in Zukunft wieder damit rechnen können.

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