von ak 30.12.2022 15:40 Uhr

Neuerung bei der Förderung von Integrationsprozessen

Die Landesregierung hat die abgeänderten Kriterien zur Förderung von Integrationsprojekten genehmigt. Auch Vereine und Organisationen können künftig um Beiträge ansuchen.

Das Land Südtirol fördert Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Neu: Künftig können auch Vereine und gemeinnützige Organisationen um einen Beitrag ansuchen. (Foto: Claudia Corrent)

Damit künftig nicht mehr nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürger ansuchen können, hat die Landesregierung am heutigen Freitag auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer die abgeänderten Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses genehmigt. Diese werden ab dem kommenden Jahr angewandt, heißt es in einer Aussendung des Landes Südtirol.

„Damit haben wir die Voraussetzung geschaffen, dass auch Vereine und gemeinnützige Organisationen um Beiträge ansuchen können. Mit verschiedenen Projekten und Maßnahmenangeboten gestalten sie die gesellschaftliche und soziale Integration von neuen Mitbürgern vor Ort, aber auch landesweit. Damit stärken wir sie gezielt und Synergien können gebildet werden“, sagt Landesrat Achammer. „Andererseits wollen wir auf Bewährtes setzen und auch weiterhin die Gemeinden im Bereich Integration einbinden: Indem der Förderantrag der Vereine und gemeinnützigen Organisationen von einer öffentlichen Körperschaft unterstützt werden muss, tun wir das“, erklärt Landesrat Achammer.

Voraussetzungen und Fristen

Gefördert werden Projekte, welche die Inklusion und Integration von neuen Mitbürgern sowie ein friedliches Zusammenleben fördern, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhöhen, die Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zum Ziel haben und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit voranbringen.

Die Anträge für die Förderungen müssen bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Jahres gestellt werden. Alle eingereichten Anträge werden durch eine interne Bewertungskommission geprüft. Nähere Informationen zum Bereich Integration finden sich auf der Landeswebseite im Bereich www.provinz.bz.it/integration. Auch die Koordinierungsstelle für Integration erteilt Auskunft zu den abgeänderten Förderkriterien von Projekten und Maßnahmen im Bereich Integration (per Mail: koordinierung-integration@provinz.bz.it oder telefonisch: Tel. 0471 413390).

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