von hz 27.01.2022 08:45 Uhr

Bürgergenossenschaften nun im Gesetz verankert

Der Regionalrat hat am Mittwoch das Gesetz über die Bürgergenossenschaften verabschiedet. Den Gesetzentwurf hatte der Regionalausschuss nach einem mehrere Jahre dauernden Austausch mit den regionalen Genossenschaftsverbänden und den zuständigen Landesämtern eingebracht.

Alex Baldo, Verantwortlicher des Bereichs Forschung und Entwicklung von Coopbund und Monica Devilli, Vorsitzende von Coopbund Südtirol

Für Coopbund Südtirol handelt es sich um einen regelrechten Wendepunkt hin zur Anerkennung und zur Legitimierung all jener Gruppen, die sich dafür entschieden haben, den Weg zur Gründung einer Bürgergenossenschaft zu gehen. „Jetzt erkennt das Gesetz die Bürgergenossenschaften ausdrücklich als Unternehmen an, die zur Förderung und zur Entwicklung eines Gebietes beitragen können“, freut sich die Vorsitzende Monica Devilli, die sich seit Jahren mit der Entwicklung der Bürgergenossenschaften in Südtirol befasst.

Monica Devilli, Vorsitzende von Coopbund Südtirol – Foto: © Coopbund

Auch für Alex Baldo, den Verantwortlichen des Bereichs Forschung und Entwicklung von Coopbund, bildet das neue Gesetz die Grundlage für die Anerkennung einer Reihe von Faktoren, die Bürgergenossenschaften von anderen genossenschaftlichen Unternehmen unterscheiden, teilt Coopbund Südtirol mit.

Wesentliches Merkmal einer Bürgergenossenschaft

Ein wesentliches Merkmal ist das hohe Maß an Teilhabe der Bürger an der Organisation, was darauf abzielt, Modelle zu entwickeln, die es ermöglichen, die Probleme der Gemeinschaft zu lösen. „Bürgergenossenschaften“, so Alex Baldo, „wurden anfangs gegründet, um auf die primären Bedürfnisse einiger Landstriche in Italien einzugehen, etwa auf jenes der Entvölkerung in alten Dörfern oder in Randgebieten. In letzter Zeit hat sich das Modell jedoch auch in Situationen bewährt, in denen die Bürger den Wandel in ihrer Heimat einfach selbst in die Hand nehmen wollten“.

Eine Chance für von Abwanderung bedrohte Gemeinden

Im Gesetz sind die Merkmale festgelegt, die eine Genossenschaft aufweisen muss, um als Bürgergenossenschaft zu gelten, so etwa die Eingrenzung des geografischen Tätigkeitsgebietes und die Mitwirkung der Gebietskörperschaften an ihrer Verwaltung. Darüber hinaus ist die Zielsetzung festgehalten, eine nachhaltige Entwicklung der örtlichen Gemeinschaften zu begünstigen, insbesondere in den von Abwanderung bedrohten Gemeinden.

Gründung der ersten urbanen Bürgergenossenschaft

Einen besonderen Meilenstein in diesem Zusammenhang konnte Coopbund neulich mit der Gründung der Bürgergenossenschaft b*coop setzen (UT24 berichtete), der über 50 Mitglieder aus Brixen und Umgebung angehören. Die Genossenschaft verfolgt nachhaltige und gemeinwohlorientierte Regionalentwicklungsziele und sucht Lösungen für ökologische und soziale Herausforderungen, indem sie mit unternehmerischem Ansatz Ideen verwirklicht. Der Weg hin zur Gründung der Genossenschaft wurde gemeinsam mit Coopbund Südtirol beschritten, und zwar ausgehend von der Anlaufstelle für kostenlose Beratung CoopPoint, über welche der Genossenschaftsverband seit 2020 den künftigen Mitgliedern von b*coop seine Fachkenntnisse in Sachen genossenschaftliche Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt hat.

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