von at 30.12.2021 10:24 Uhr

Wartezeiten um eine Stunde verkürzt

Vor zwei Jahren wurde am Krankenhaus Bozen ein Pilotprojekt gestartet, mit welchem die teilweise sehr langen Wartezeiten verkürzt werden sollten. Wie die Verantwortlichen in ihrer Aussendung mitteilen, sei dies gelungen: Die Verweildauer im Krankenhaus konnte um durchschnittlich eine Stunde reduziert werden. 

Krankenhaus Bozen. Foto: LPA/Ivo Corrà

Der Primar der Notaufnahme, Mario La Guardia, ist mit den Ergebnissen des Pilotprojektes sehr zufrieden: „Im laufenden Kalenderjahr haben wir in den Ambulatorien 4.600 Patienten behandelt, 90 Prozent davon wurden anschließend nach Hause entlassen. Diese Patienten kommen mit dem sogenannten Kodex weiß oder grün in die Notaufnahme und werden an die Allgemeinmediziner im Ambulatorium weiter verwiesen. Dadurch konnten wir die Erste Hilfe entlasten sowie die Wartezeiten verkürzen – und das sehr zur Zufriedenheit der Patienten.“

 

Im Vergleich zum Kalenderjahr 2019, in dem der Dienst noch nicht aktiv war, haben sich laut Sanitätsbetrieb im Jahr 2021 die Wartezeiten für Patienten mit Kodex weiß und grün um durchschnittlich eine Stunde verkürzt. Die Verweildauer zwischen Eintritt und Entlassung des Patienten betrug somit im Jahr 2021 bei Kodex weiß durchschnittlich eine Stunde und 40 Minuten und bei Kodex grün zwei Stunden und 30 Minuten. Im Jahr 2019 haben Patienten bei Kodex weiß noch drei Stunden und bei Kodex grün knapp dreieinhalb Stunden im Krankenhaus verbracht. Dies trotz zusätzlicher Arbeitsschritte wie Flächendesinfektion oder Schutzausrüstung, die aufgrund der Corona-Pandemie den erforderlichen Zeitaufwand pro Patient erhöhen.

Die Ärzte des Ambulatoriums haben zudem das Personal in der Prä-Triage der Covid-19-Patienten unterstützt und so dazu beigetragen, die Notaufnahme auch in Zeiten der Pandemie zu entlasten.

Das Ambulatorium für Grundversorgung wurde am 18. Dezember 2019 eröffnet. Seitdem behandeln dort im Turnus 20 Ärzte für Allgemeinmedizin von 8.00 bis 20.00 Uhr all jene Patienten, deren Beschwerden in der Ersteinschätzung als Fall für die Grundversorgung eingestuft werden.

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