Problemwolf soll zum Abschuss freigegeben werden
Wie der für Landwirtschaft zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) am Freitag nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse betonte, habe das für derartige Fälle eingesetzte Fachkuratorium kürzlich bei einem neuerlichen Nachweis von Tierrissen durch den Wolf 118MATK eine „Entnahme empfohlen“.
Mit dem Bescheid wird ein Wolf für 60 Tage in einem bestimmten Gebiet von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen. Basis dafür ist die Gefährdungsverordnung, die die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat (UT24 berichtete).
Der Wolf 118MATK wurde im heurigen Jahr seit 25. Juni im Gebiet Oetz, Silz, Stams und Rietz mehrmals und zuletzt auch im Gemeindegebiet von Sankt Sigmund anhand von DNA eindeutig als Verursacher von Schafsrissen identifiziert. In Summe 53 tote und zwei verletzte Schafe seien diesem Tier jedenfalls zuzuordnen.
Jägerschaft im Auftrag der Behörde
Die Jagdausübungsberechtigten ersuchte LH-Stv. Geisler um Solidarität mit der Landwirtschaft und um aktive Unterstützung: „Jetzt ist dann die Jagd am Zug.“ Im Vorfeld geäußerte rechtliche Bedenken der Jägerschaft können ausgeräumt werden. „Die Jägerschaft handelt im Auftrag der Behörde“, unterstrich Geisler.
Einsatz für Almwirtschaft in Brüssel
Auch wenn nun erstmals eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt worden war, drängte Geisler auf Bewegung in Brüssel. „Unser Regelwerk in Tirol funktioniert und wir nutzen alle Spielräume, die wir als Land haben, aus. Aber solange sich die FFH-Richtlinie nicht in wesentlichen Belangen ändert, wird es in keinem einzigen Bundesland zufriedenstellende Lösungen geben. Wir kämpfen weiter für die Almwirtschaft.“