von hm 14.08.2021 06:12 Uhr

Kroatien-Urlaub: Slowenien ändert Durchreise-Bestimmungen

Slowenien hat die Ausnahme für den Transitverkehr um eine Woche verlängert: Bis zum 22. August muss man für die Durchreise durch das Land keinen „3-G-Nachweis“ vorlegen. Das gab die Regierung am Donnerstag bekannt.

Ein Grenzübergang nach Slowenien: Vorsicht bei der Durchreise. (APA/Archiv)

Ursprünglich sollte der Durchreise-Verkehr nur bis zum 15. August von den Auflagen befreit sein. Die Regierung verlängerte die Ausnahme kurzfristig um eine Woche verlängert. „Ab 23. August wird der Transit ohne den ‚3-G-Nachweis‘ nicht mehr möglich sein“, hieß es in der Mitteilung der slowenischen Regierung.

Bis dahin können Personen, die nur auf der Durchreise sind und in Slowenien keinen Wohnsitz haben, weiterhin auflagenfrei ins Land einreisen. Es gibt danach nur mehr wenige Ausnahmen, etwa für Gütertransport, begleitete Kinder unter 15 Jahren und Berufspendler.

Urlauber, die aus Kroatien heimkehren, müssen demnach den Grünen Pass vorweisen. Akzeptiert wird auch ein ausgedrucktes Zertifikat mit QR-Code oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Bei der Gültigkeit der Impfung gelten verschiedene Fristen: Für Biontech-Pfizer zählt der siebte Tag nach der zweiten Dosis, für Moderna der 14. Tag, für AstraZeneca der 21. Tag nach der ersten Impfung und bei Johnson & Johnson der 14. Tag nach der Impfung.

Darüber hinaus ist auf der Ein- oder Rückreise aus Kroatien die Auswahl der Grenzübergänge für Touristen beschränkt (UT24 berichtete). Es drohen bei Verstößen saftige Bußgelder.

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